Il. Die Zuständigkeitsverteilung.
8 7.
Literaturübersicht.
Die deutsche Staatsrechtswissenschaft befaßt sich vor-
wiegend mit dem Belagerungszustande in Form der Militär-
diktatur. Die Zivildiktatur bedarf auch insofern keiner ab-
gesonderten Behandlung, als sie nur einen Ausschnitt :
dem Rechtsinstitut der Militärdiktatur darstellt und darum in
diesem Umfange den gleichen Einwirkungen durch das Reichs-
recht ausgesetzt gewesen ist.
Es sind vornehmlich Darstellungen aus deın ersten Jahr-
zehnt des neuen Reiches, welche die Fortdauer der einzelstaa
lichen Befugnisse zur Verhängung eines Ausnahmezustands
in dem Umfange bejahen, als das Recht dieser Staaten
dazu die Ermächtigung erteilt: Unter deren Verfassern sind
zunächst Thudichum!) und v. Rönne?) zu nennen. Beide
unterlassen eine eingehende rechtliche Begründung ihrer An-
sicht, beschränken sich vielmehr auf die negative Feststellung,
daß von Reichs wegen keine ausdrückliche Aufhebung der
einzelstaatlichen Rechte erfolgt ist. Im übrigen stehe auf
diesen Gebieten einer konkurrierenden Tätigkeit von Reichs-
gewalt und Einzelstaatsgewalt nichts entgegen.
ı) Verfassungsrecht des Norddeutschen Bundes 8. 294,
2) StR. Bd. 1 S. 87.