Full text: Der Belagerungszustand

Il. Die Zuständigkeitsverteilung. 
8 7. 
Literaturübersicht. 
Die deutsche Staatsrechtswissenschaft befaßt sich vor- 
wiegend mit dem Belagerungszustande in Form der Militär- 
diktatur. Die Zivildiktatur bedarf auch insofern keiner ab- 
gesonderten Behandlung, als sie nur einen Ausschnitt : 
dem Rechtsinstitut der Militärdiktatur darstellt und darum in 
diesem Umfange den gleichen Einwirkungen durch das Reichs- 
recht ausgesetzt gewesen ist. 
Es sind vornehmlich Darstellungen aus deın ersten Jahr- 
zehnt des neuen Reiches, welche die Fortdauer der einzelstaa 
lichen Befugnisse zur Verhängung eines Ausnahmezustands 
in dem Umfange bejahen, als das Recht dieser Staaten 
dazu die Ermächtigung erteilt: Unter deren Verfassern sind 
zunächst Thudichum!) und v. Rönne?) zu nennen. Beide 
unterlassen eine eingehende rechtliche Begründung ihrer An- 
sicht, beschränken sich vielmehr auf die negative Feststellung, 
daß von Reichs wegen keine ausdrückliche Aufhebung der 
einzelstaatlichen Rechte erfolgt ist. Im übrigen stehe auf 
diesen Gebieten einer konkurrierenden Tätigkeit von Reichs- 
gewalt und Einzelstaatsgewalt nichts entgegen. 
  
  
    
  
  
  
  
  
ı) Verfassungsrecht des Norddeutschen Bundes 8. 294, 
2) StR. Bd. 1 S. 87.
	        
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