Full text: Der Belagerungszustand

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gesetze aufgenommen. Als Träger der Polizeihoheit üben 
die Regierungen dieser Staaten die ihnen durch das Landes- 
recht gewährleisteten Befugnisse zur Suspension von Individual- 
rechten aus, ohne durch die reichsrechtliche Regelung des 
Militärwesens Einwirkungen zu erfahren.!) Soweit bei der 
Verhängung des Ausnahmezustands militärische Hilfeleistung 
nötig wird, muß diese im Wege der Requisition herbeigezogen 
werden, wobei die innere Verwaltung immer in der Hand 
der bisherigen Organe verbleibt. 
Inwieweit die einzelnen Staaten nach dem Vorstehenden 
noch verbliebene Militär- oder Zivildiktatur durch das übrige 
Reichsrecht Beeinträchtigungen erfahren hat, ist noch im 
folgenden festzustellen. 
u ER, 
  
  
  
- 1} Inwieweit bei Waldeck durch den Akzessionsvertrag v. 18.7. 1867 
dieses Recht auf Preußen übergegangen ist, steht hier nicht in Frage.
	        
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