VORBEMERKUNG DES VERLAGES
m Jahre 1920 ließ Fürst Bülow durch einen Mittelsmann uns benach-
richtigen, daß er seine Lebenserinnerungen niederzuschreiben beab-
sichtige und daß er den Wunsch habe, sie dem Verlag Ullstein zur
späteren Veröffentlichung zu übergeben. So kam am 15. Januar 1921
der Verlagsvertrag zustande.
Den Kermpunkt der Abmachung bildete die Bestimmung, daß die
Veröffentlichung des Werkes erst einige Zeit nach dem Ableben des Ver-
fassers erfolgen dürfe.
Das Manuskript wurde nach dem Diktat des Fürsten in den Jahren
1921 bis 1926 fertiggestellt. Der Verfasser hat dann während der folgenden
Jahre handschriftlich ständig Streichungen und Einschaltungen vor-
genommen, in Begleitblättern zu den Manuskriptbänden die Seitenziffern
dieser seiner Änderungen registrieren lassen und durch eigenhändige Unter-
schrift ihre Richtigkeit bestätigt.
Unter sechsfachem Siegel lag das Manuskript, das in drei Exemplaren
ausgefertigt war, in den Stahlräumen einer Bank aufbewahrt. Nach dem
Ableben des Fürsten am 28. Oktober 1929 wurde es dem nur wenigen
Eingeweihten bekannten Aufbewahrungsort entnommen und dem Ver-
lage übergeben. Die Herstellungsarbeiten setzten dann sofort ein, sie
wurden von dem literarischen Testamentsvollstrecker und Herausgeber
des Werkes, dem Ministerialdirektor z. D. Franz von Stockhammern
überwacht. Sein dem Werk mitgegebenes Vorwort hat er noch zu
Lebzeiten des Fürsten abgefaßt.
Die Veröffentlichung des Werkes erfolgt jetzt genau in der Reihenfolge
der Niederschrift. Fürst Bülow hat zuerst seine politischen Denkwürdig-
keiten geschrieben, also die Zeit seines Staatssekretariats bis zu Krieg
und Zusammenbruch, und hat erst später dieses Werk um seine Jugend-
erinnerungen vermehrt, die somit den Schlußband der Veröffentlichung
bilden.
Entsprechend den Abfassungszeiten der einzelnen Bände hat sich der
Standpunkt des Fürsten bei der Beurteilung von Personen und Ereignissen