zu erleichten, verpflichtet sich der Kaiser der Franzosen seinerseits beiläufig,
die pekuniären Lasten auf sich zu nehmen, die sie mit sich bringen könnte.
Art. III. S. M. der Kaiser der Franzosen wird sich einer föderalen Ver-
einigung des Nordbundes mit den Staaten Süddeutschland, Österreich aus-
genommen, nicht widersetzen, welche Vereinigung auf ein gemeinsames Parla-
ment basiert sein kann, wobei aber in billigem Maße die Souveränität besagter
Staaten geachtet bleibt.
Art. IV. Seinerseits wird S.M. der König von Preußen ın dem Falle,
daß S. M. der Kaiser der Franzosen durch die Umstände bewogen werden
sollte, seine Truppen in Belgien einrücken zu lassen oder es zu erobern,
Frankreich die Beihilfe seiner Waffen gewähren und ihm mit allen seinen
Land- und Seestreitkräften gegen und wider jede Macht beistehen, welche in
diesem Falle ihm den Krieg erklären sollte.
Art. V. Um die vollständige Ausführung der bevorstehenden Bestimmungen
zu sichern, schließen S. M. der König von Preußen und S. M. der Kaiser
der Franzosen durch gegenwärtigen Vertrag eine Offensiv- und Defensiv-
Allianz, welche sie sich feierlich aufrechtzuerhalten verpflichten. Ihre Majestäten
machen sich überdies und ausdrücklich anheischig, dieselbe in allen Fällen zu
beobachten, wo ihre respektiven Staaten, deren Integrität sie sich gegenseitig
verbürgen, von einem Angriff bedroht werden sollten, indem sie sich für ge-
bunden halten, in einem derartigen Falle ohne Zögern und ohne sich unter
irgendwelchen Vorwänden zu weigern, die militärischen Vorkehrungen zu
treffen, welche durch ihr gemeinschaftliches Interesse im Einklang mit den oben
angegebenen Klauseln und Voraussetzungen geboten sind.
Anmerkung des Verlags: Dieser Entwurf existiert in 2 Exemplaren, beide von der Hand
Benedettis, auf dem Papier der Französischen Botschaft geschrieben. Ein Exemplar (das
hier faksimilierte) erhielt Bismarck von Benedetti am 29. August 1866. Bismarck versprach es
dem König vorzulegen. Das Original des Entwurfs befindet sich im politischen Archiv des
Auswärtigen Amts in Berlin. Die zweite Niederschrift sandte Benedetti am 23. August an
Rouher zur Begutachtung durch Kaiser Napoleon, der auch einige Randbemerkungen hinzu-
fügte. Während des Krieges 1870/71 wurde dieses Dokument zusammen mit anderen Papieren
in Rouhers Schloß Cergay erbeutet und nach Berlin gebracht, inzwischen aber nach Artikel 245
des Versailler Friedens vertrages Frankreich zurückgegeben. Vermutlich war es das Schicksal
dieses zweiten Vertragsentwurfes, das Bülow veranlaßt (S. 176) zu berichten, daß Bismarck
den Vertragsentwurf an Benedetti auf dessen Vorstellung hin zurückgegeben habe.