Sparta. Verfassung des Lykurg. 101
müdet, bis ein Mann aus königlichem Geschlechte, Lykurg (wir wissen
von seinen Lebensumständen nichts, selbst nicht genau, wann er lebte,
zwischen 1000 und 800 v. Chr.), die zerrüttete Verfassung wieder her-
stellte und durch neue Gesetze so ausbildete, daß sie zu den wunderbar-
sten Einrichtungen gehört, welche je auf der Erde bestanden haben. Er
wollte, daß die Spartaner ihre eroberte Heimath behaupten, frei sein
und frei bleiben sollten; deßwegen mußten sie arm, kriegskundig und
todesverachtend, den Gesetzen getreu und Obrigkeiten und Eltern gehor-
sam leben und jede fremde Beimischung ferne halten. Darauf zielen
alle Bestimmungen der lykurgischen Verfassung, die jeder Spartaner
keunnen und auch ihrem Zwecke nach verstehen mußte. Die Spartaner
führten zwar alle Staatseinrichtungen auf Lykurg zurück, viele sind
aber offenbar späteren Ursprungs, z. B. die Gebietseintheilung in
39,000 Kleren.
Spartaner, Perlöken, Heloten.
Die ganze Landschaft (mit dem später eroberten und vertheilten
Messene ungefähr 150 QO.-M. groß, kein Drittheil größer als der Kan-
ton Bern) wurde, wie die gewöhnliche Erzählung lautet, von Lpkurg
in 39,000 Stücke (Kleren) getheilt, wovon 9000 auf die Spartaner
kamen, 30,000 den unterworfenen Achäern blieben (den Periöken);
die zu Sklaven gemachten Achäer, die Heloten, erhielten kein Grund-
eigenthum. In der eigentlichen Stadt, die sich aus vier neben einander
liegenden Dörfern: Pitana, Mesoa, Kynosura und Lpmne gebildet hatte,
wohnte der dorische Adel (die Spartiaten.), die Gleichen genannt, zu
allen Aemtern befähigt. Die Periöken (die eigentlichen Lakedämonier)
bewohnten die offenen und befestigten Flecken des Landes; die Heloten
gebörten dem Staate, waren jedoch größtentheils den Kleren der Spar-
tiaten zugetheilt, oder folgten denselben als Dienstleute, wohin immer sie
von ihren Herren mitgenommen wurden. Die Periöken hatten Grund-
besitz behalten, mußten aber Abgaben bezahlen, ihre Gemeindeordnungen
dorisch einrichten und sich einen Spartiaten als Aufseher (Harmoste) ge-
fallen lassen; außerdem waren sie zur Heerfolge verpflichtet. Sie trie-
ben neben dem Ackerbau Handel und Gewerbe; sie verfertigten zum
Kaufe Trinkgeschirre, Sessel, Tische, Stöcke, Wagen, Stahlarbeiten,
Waffen, Schlüssel, Mäntel u. dgl. Die Heloten konnten sich wohl auch
Vermögen erwerben, denn was sie von dem Erzeugnisse des Feldes nach
der Ablieferung des festgesetzten Maßes (der Hälfte des Ertrags) er-
übrigten, gehörte ihnen; allein da sie immer mit großem Mißtrauen
behandelt wurden und bei jedem Feldzuge als Packknechte, ausnahms-
weise auch als Soldaten, mitziehen mußten, so mag es wohl selten
reiche Heloten gegeben haben.