102 Perser und Griechen. Europas Sieg über Asten.
Die herrschenden Spartiaten arbeiteten weder auf dem Felde, noch
trieben sie ein Gewerbe, und eben deßwegen mußten sie Sklaven haben;
ihre Freiheit war auf die Sklaverei der Heloten gebaut. Sie waren,
wie alle Dorer, in drei Phylen (Stämme) getbeilt: Hplleer, Dymanen
und Pamphylen; jede Phyle in 10 Pratrieen oder Oben, jede Obe
wahrscheinlich in 30 Geschlechter und jedes Geschlecht in 10 Familien
oder Häuser. Jede Familie hatte einen Kleren (Grundstück), der dem
Familienhaupte gehörte; wenn daher eine Familie aus mehreren wehr-
haften Männern bestand, so mußte das Familienhaupt sie, sowie ihre
Weiber und Kinder unterhalten, welche Verpflichtung die Kleren unsern
sogenannten Majoraten in etwas ähnlich macht. Auf einen Kleren
kamen sechs bis sieben Helotenfamilien. Kein Klere durfte verkauft, ver-
schenkt, vertauscht oder vertheilt werden, und als später dieses Gesetz.
aufgehoben wurde, nahm die Zahl der Spartiaten rasch ab; sie verarm-
ten und Sparta ging unter, weil es zu wenig lykurgische Bürger be-
saß. Kein Klere durfte nach dem Gesetze Lykurgs durch Heirath einer
Erbtochter mit einem andern Kleren vereinigt werden, daher sorgte das.
Gesetz für die Verheirathung der Erbtöchter und kinderlosen Wittwen.
Bürgerliche Verfassung.
Die Bürgergemeinde der Spartiaten versammelte sich zwischen der
Brücke Babyke und dem Bache Knakion, hörte die Anträge des Rathes.
(der Gerusia) und nahm an oder verwarf; auch die Wahl der Obrig-
keiten lag bei der Gemeinde.
Die höchste Gewalt ruhte bei der Gerusia; diese bestand aus den.
zwei Königen und 28 Geronten, die für Lebensdauer gewählt wurden;
das 60. Altersjahr und ein tadelfreies Leben waren unumgänglich noth-
wendig zur Erwählung. Die Geronten entschieden über Krieg und Frie-
den, Bündnisse (die Genehmigung der Bürgergemeinde vorbehaltend),
über Leben und Tod, Ehre und Unehre, Freilassung der Heloten u. s. w.
Die zwei Könige (Sparta hatte immer zwei Könige aus dem Geschlechte
des Herakles, von den Zwillingssöhnen des Aristodemus, Eurysthenes.
und Prokles abstammend) empfingen die Gesandten fremder Staaten,
hatten in der Gerusia den Vorsitz, ebenso besaßen sie einige richterliche
Befugnisse und verschiedene Auszeichnungen bei Opfern und gemein-
schaftlichen Mahlen. Bei einem Feldzuge im Auslande übte der König.
unbeschränkte Feldherrngewalt und hatte eine Leibwache von 300 Rei-
tern; ihn begleiteten Priester, Zeichendeuter, Flötenspieler u. s. w., aber
auch obrigkeitliche Personen, deren Rath und Dienst ihm zu Gebote
waren. Die Exphoren, auf ein Jahr gewählt, entstanden wahrscheinlich
zur Zeit der messenischen Kriege; ursprünglich eine über bürgerliche Fälle
richtende Behörde, fünf an der Zahl, die Oberaufseher des Marktes und