116 Perser und Griechen. Europas Sieg über Asien.
jeder Phyle 36 Tage die Regierungsgeschäfte in Händen hatten. Wäh-
rend dieser Tage wurden vier regelmäßige Volksversammlungen abge-
balten. In der ersten wurden behandelt: Klagen gegen Beamte, Strafen
durch Vermögenseinziehung und Erbschaftssachen; in der zweiten Anträge
und Gesuche; in der dritten wurden die Gesandten und Herolde ange-
hört, und die vierte befaßte sich mit religiösen Angelegenheiten.
Aristohratische Mraction. Athenische Hürger auf Eubsa (507 v. Chr.).
Natürlich konnten die Eupatriden und die alten Familien an einer
solchen demokratischen Verfassung keine Freude haben; ihr Haupt Isa-
goras wandte sich nach Sparta, das, wie wir wissen, in allen Städten
die Aristokratie aufrichtete und letztere dadurch an Sparta band. Mit
seiner Hilfe gewann Isagoras die Oberhand, kehrte die ganze Verfassung
zu einer Aristokratie von 300 Familien um und vertrieb nicht weniger
als 700 demokratische Familien. Doch ein Volksaufstand überwältigte
die Aristokratie abermals; Sparta zog wohl aus, aber der Widerwille
seiner Bundesgenossen aus dem Peloponnese verhinderte einen entschei-
denden Schlag gegen Athen, die Böotier und Chalkidier (Chalkis auf
Euböa fürchtete als aristokratische Nachbarin das demokratische Athen)
wurden von den Athenern geschlagen, und diese nahmen den Eupatriden
in Chalkis ihre Güter auf der Insel und vertheilten sie unter 4000
arme athenische Bürger, welche dadurch in die dritte Klasse vorrückten
(150 Medimnen). Eifersüchtigen Auges beobachtete Sparta solch Um-
sichgreifen der Athener, welche es zuerst mit Erfolg unternommen hatten,
seiner Einmischung zu trotzen und bie ganz und gar undorische Volks-
herrschaft einzuführen. Doch konnte sich Sparta noch nicht entschließen
(die Bundesgenossen sträubten sich) mit Gewalt einzuschreiten und Athen
zu einer Aristokratie zu machen.
Segensatz der Athene# und Spartuner.
In dieser Stadt feierte vielmehr die Demokratie den vollständigsten
Triumph und mit ihr begann hier ein ganz neues Leben. Die wenigsten
Bürger konnten von ihrem Grundstücke in Attika leben, während der
Spartiate durch Lykurgs Gesetz auf den ruhigen Genuß seines lakoni-
schen oder messenischen angewiesen war, und seinen Besitz weder durch
Erbe noch durch Erwerb zu vergrößern vermochte; der Athener mußte
durch Handel oder Gewerbsfleiß sich das beischaffen, was ihm Grund
und Boden nicht gab. Kein Gesetz beschränkte ihn hierin; er konnte
Schätze sammeln, so viel es ihm gelang, und durfte seinen Kindern einen
Besitz binterlassen, der ihnen einen Lebensgenuß erlaubte, wie er dem
Spartiaten gänzlich versagt war. Dieser mußte sich mit einer hölzernen
Hütte begnügen, der Athener konnte einen Palast bauen, wenn er mochte;