Numa Pompilius. Tullus Hostilins. Ankus Marcius. 221
Der König besaß nichts weniger als eine unbeschränkte Gewalt;
ohne den Senat konnte er nichts beschließen, und König und Senat
mußten die Versammlung der Kurien zusammenrufen und anfragen,
wenn Sachen von Wichtigkeit: Krieg und Frieden, Todesurtheile u. s. w.
vorkamen.
Der Name Romulus bezeichnet demnach die Gründung der Stadt
Rom, mag diese nun so oder anders geschehen sein, die Vereinigung der
latinischen und sabinischen Bevölkerung zu einer Bürgerschaft, die erste
Verfassung der neuen Stadt, welche wesentlich eine latinische zu sein
scheint, und ihre ersten kriegerischen Erfolge.
Drittes Kapitel.
Auma Pompilius, Cullus Hostilius, Ankus Marcius (716—673 v. Thr.).
Die religiösen Einrichtungen.
Der zweite römische König, Numa (716—673), gehört wie Romulus
der Sage an; wie dieser als der Gründer des römischen Staates und
des kriegerischen Geistes gefeiert wird, so schreiben die Römer dem Numa
die meisten religissen Einrichtungen zu, welche mit dem Staats= und
Familienleben so verwoben waren, daß es im ganzen Alterthum kein
religiöseres Volk gegeben hat, als die Römer.
Der innere Raum eines jeden römischen Hauses war ein Heilig-
thum; sein Altar war der Herd, auf dem beständig ein Feuer brannte.
In der Nähe dieses Altares, gewöhnlich an der nahen Wand, waren
die Bilder der Schutzgeister des Hauses (lares, penates) aufgestellt.
Auch der Tisch war den Penaten heilig und auf demselben stand immer
ein Gefäß mit Salz, sowie ein anderes mit Erstlingsfrüchten. Jede
Mahlzeit war mit einer religiösen Feier verbunden; sie begann mit einer
Reinigung und schloß mit einer Libation. Priester des Hauses war der
Familienvater, zugleich der Fürst des Hauses, dem alle Hausgenossen
strengen Gehorsam schuldig waren; ein Frevel gegen denselben wurde
mit den allerstrengsten Strafen geahndet. Aber nicht bloß die Lebendigen
gehörten der Familie an, sondern auch die Gestorbenen. Verschied
nämlich ein Familienglied, wurde es nach der römischen Auffassung
manis, so waren seine Angehörigen verpflichtet, dem Abgeschiedenen durch
Begräbniß, Ceremonieen, Gebete und Opfer zu Hilfe zu kommen, damit
er Ruhe und Aufnahme im Reiche der Geister finde, die ihm nach
römischem Glauben nicht zu Theil wurde, wenn ihm seine Angehörigen
den Todesdienst nicht thaten. Solche ruhelose Manen kehrten in das