Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

226 Die Roͤmer. 
Volk begünstigte, so hinterließ er bei demselben doch keinen beliebten. 
Namen, weil er es häufig zu Kriegsdiensten und bei seinen großen 
Bauten zu Frohnarbeiten in Anspruch nehmen mußte. Er wurde auf 
Anstiften der Söhne des Ankus von zwei Hirten (wohl Klienten der 
Prinzen) mit Aerten erschlagen, als er einen Streit schlichten wollte, 
den sie zum Scheine miteinander angefangen hatten. Seine kluge Fran 
Tanagquil ließ aber verbreiten, der König sei nur verwundet, daber die 
Anstifter des Mordes entflohen. 
Servius Cullius (578 - 534 v. Chr.). 
Verfassungsreform. 
Da bestieg Servius Tullius den Thron, nach der römischen Sage 
der Sohn einer gefangenen latinischen Fürstin; nach der tuskischen Er- 
zählung war er ein tuskischer Fürst und sein tuskischer Name Mastarna; 
er hatte sich mit einer Kriegerschaar in Rom niedergelassen, was auf 
große Bewegungen in Mittelitalien deutet, von denen die Geschichte keine 
Auskunft gibt. 
Servius Tullius wußte wie seine zwei Vorgänger die Waffen gut 
zu führen und machte Rom zum eigentlichen Vorort der Latiner, auch 
bevölkerte er die noch unbewohnten Theile der Stadt mit neuen Ansied- 
lern. Sein bedeutendstes Werk aber blieb die neue Eintheilung der 
freien römischen Bevölkerung. Diese bestand aus drei Theilen: 
1. Patricier, der erbsässige Adel, die Nachkommen derer, welche die 
Gegend besetzt und Rom gegründet hatten. Sie waren in drei Tribus 
und diese in dreißig Kurien getheilt. Die Versammlung dieser Kurien 
(comitia curiata)) war die ursprüngliche Gemeindeversammlung (popu- 
lus Romanus). Die Maricier waren allein fähig die bürgerlichen 
Aemter und die priesterlichen Würden zu begleiten; aus ihnen wurde 
der König ernannt, aus ihnen bestand der Rath (senatus), sie allein 
konnten den Staatsacker (ager publicus, Gemeinland) okkupieren. 
Dieser Staatsacker entstand aus den Ländereien, welche bezwungenen 
Städten abgenommen wurden; nach altitalischem Völkerrechte pflegte 
nämlich der Sieger ½ der Markung sich anzueignen. Rom besetzte 
solche Ländereien entweder mit Kolonisten (coloni), oder überließ sie der 
patricischen Okkupation; als Abgabe entrichteten die Inhaber ein Zehn- 
tel der Feldfrüchte und ein Fünftel der Baumfrüchte, dem Staate aber 
blieb das Recht, diese Ländereien zu jeder Zeit wieder einzuziehen. 
2. Die Plebejser; diese stammten von den Ansassen ab, welche sich 
gezwungen oder freiwillig unter den Königen zu Rom niedergelassen 
hatten. Da sie der Bürgergemeinde nicht angehörten, keine öffentlichen 
Aemter begleiten und von dem Staataacker nichts okkupieren konnten,
	        
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