Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

Die Bolkstribunen erwerben den Plibefern Freiheiten. Die Oecemvirn. 237 
Bei solchen Gelegenheiten traten die Tribunen kühner auf und machten 
irgend eine Freiheit zum Losungeworte der Plebejfer, wesche von den 
Patriciern zugestanden werden sollte. So setzte es der Tribun Publilius 
Bokero (471) durch, daß die plebefischen Magistrate, Volkstribunen und 
Aed#len in den Versammlungen der plebefischen Tribus (comitia triduta) 
gewählt werden follten, nicht in den Centurienkomitien, wo Patricier 
und Klientea mitstimmten. Der gleiche Tribun bewirkte ferner, daß die 
Plebesergemeinde berathen und Beschlüsse fassen durfte (plebiscita) über 
Fentliche Angelegenheiten; diese Beschlüsse patten zwar keine Gesetzes- 
kraft, aber die Plebejer gaben durch dieselbe doch ihre Meinung ab und 
ver#inigten sich über ihre Abstimmungen in den Centurienversammlungen; 
was wollten Senat und Patricier in die Länge anfangen, wenn einmal 
die Plebejergemeinde ihre Willensmelnung wiederbolt auf eine solche 
Weise ausgesprochen hatte? Bald (457) wurde die Anzahl der Tribunen 
auf zehn erhöht, eben kein Bortheil für die Plebefer, besonders später, 
wo das veto eines einzigen Tribunen die Anträge der andern vereiteln 
konnte, und unter zehn war doch eher einer für die Patricier zu ge- 
winnen als unter fünf; früher entschied aber die Mehrheit des Kolle- 
giums der Tribunen über ihr Verhalten in den verschiedenen Fragen. 
Schon in dieser frühen Zeit tauchte bereits die große Streitfrage wegen 
des Staatsackers (lex agraria) auf; ein Patricier Sp. Kassius regte 
sie während seiner Prätur an, indem er (486) beantragte: „ein Theil 
des Staatsackers soll an die Plebeser vertheilt, ein anderer gegen Grund- 
zins ausgeliehen und der Ertrag für die Staatsbedürfnisse verwendet 
werden.“ Obwohl dies durchging, so wurde der Beschluß doch nicht 
vollzogen, vielmehr klagten die Patricier den Kassius an, er habe nach 
der Tyrannei gestrebt; er wurde wirklich verurtheilt und hingerichtet 
(485); die Tribunen griffen diese Frage des Gemeinlands aber immer 
wieder von neuem auf und machten die Patricier dadurch in anderen 
Sachen morbe. 
Die Veremvirn (451—449 v. Chr.). 
Gesetze der 12 Tafeln. 
Die Konsuln richteten bis zu dieser Zeit nicht nach einem be- 
stimmten geschriebenen Gesetze, sondern nach dem Herkommen und nach 
eigener Ueberzengung, und bei den bittern Streitigkeiten der Patricier 
und Plebeser mögen die Verfechter der Patricier nicht besonders un- 
parteiisch gewesen sein. Und woher sollten die Plebejer wissen, was 
Recht sei, auf was sich berufen, so lange kein allgemeines, anerkanntes 
und geschriebenes Gesetz vorhanden war? Daher schlug der Tribun 
Terentillus Arsa im Jahr 462 vor, daß fünf Männer zur Abfassung
	        
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