Die Bolkstribunen erwerben den Plibefern Freiheiten. Die Oecemvirn. 237
Bei solchen Gelegenheiten traten die Tribunen kühner auf und machten
irgend eine Freiheit zum Losungeworte der Plebejfer, wesche von den
Patriciern zugestanden werden sollte. So setzte es der Tribun Publilius
Bokero (471) durch, daß die plebefischen Magistrate, Volkstribunen und
Aed#len in den Versammlungen der plebefischen Tribus (comitia triduta)
gewählt werden follten, nicht in den Centurienkomitien, wo Patricier
und Klientea mitstimmten. Der gleiche Tribun bewirkte ferner, daß die
Plebesergemeinde berathen und Beschlüsse fassen durfte (plebiscita) über
Fentliche Angelegenheiten; diese Beschlüsse patten zwar keine Gesetzes-
kraft, aber die Plebejer gaben durch dieselbe doch ihre Meinung ab und
ver#inigten sich über ihre Abstimmungen in den Centurienversammlungen;
was wollten Senat und Patricier in die Länge anfangen, wenn einmal
die Plebejergemeinde ihre Willensmelnung wiederbolt auf eine solche
Weise ausgesprochen hatte? Bald (457) wurde die Anzahl der Tribunen
auf zehn erhöht, eben kein Bortheil für die Plebefer, besonders später,
wo das veto eines einzigen Tribunen die Anträge der andern vereiteln
konnte, und unter zehn war doch eher einer für die Patricier zu ge-
winnen als unter fünf; früher entschied aber die Mehrheit des Kolle-
giums der Tribunen über ihr Verhalten in den verschiedenen Fragen.
Schon in dieser frühen Zeit tauchte bereits die große Streitfrage wegen
des Staatsackers (lex agraria) auf; ein Patricier Sp. Kassius regte
sie während seiner Prätur an, indem er (486) beantragte: „ein Theil
des Staatsackers soll an die Plebeser vertheilt, ein anderer gegen Grund-
zins ausgeliehen und der Ertrag für die Staatsbedürfnisse verwendet
werden.“ Obwohl dies durchging, so wurde der Beschluß doch nicht
vollzogen, vielmehr klagten die Patricier den Kassius an, er habe nach
der Tyrannei gestrebt; er wurde wirklich verurtheilt und hingerichtet
(485); die Tribunen griffen diese Frage des Gemeinlands aber immer
wieder von neuem auf und machten die Patricier dadurch in anderen
Sachen morbe.
Die Veremvirn (451—449 v. Chr.).
Gesetze der 12 Tafeln.
Die Konsuln richteten bis zu dieser Zeit nicht nach einem be-
stimmten geschriebenen Gesetze, sondern nach dem Herkommen und nach
eigener Ueberzengung, und bei den bittern Streitigkeiten der Patricier
und Plebeser mögen die Verfechter der Patricier nicht besonders un-
parteiisch gewesen sein. Und woher sollten die Plebejer wissen, was
Recht sei, auf was sich berufen, so lange kein allgemeines, anerkanntes
und geschriebenes Gesetz vorhanden war? Daher schlug der Tribun
Terentillus Arsa im Jahr 462 vor, daß fünf Männer zur Abfassung