Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

242 Die Römer. 
und der Tag des Treffens an der Allia war in ihrem Kalender ein 
Unglückstag (dies nefastus), an welchem im Krieg und im Frieden 
nichts unternommen werden durfte. 
Die Stadt selbst wurde in Eile wieder aufgebaut, ohne Rücksicht 
auf die Richtung der Kloaken und sah viel ärmlicher aus als vorher. 
Doch die Römer ermannten sich bald wieder und unter der Anführung 
des Kamillus schlugen sie mehrere Schaaren streifender Gallier, die in 
die Nähe der Stadt kamen. 
Die Plebrjer werden römische Vollbürger. 
Ausbau der römtsche) Verfassung. Leges Liciniae (377). 
Kaum war der Gallierschrecken vorüber, so betraten die Tribunen 
den Weg ihrer Vergänger abermals und klopften an die Pforte, welche 
die Plebeser von den Staatsämtern ausschloß. Im Jahr 377 stellten 
die Tribunen L. Sertius und K. Licinius Stolo den Antrag, daß die 
Mebejer Konsuln werden könnten und daß nie mehr Militärtribunen 
gewählt werden sollten. Die Patricier setzten dagegen alles mögliche in 
Bewegung; sie ernannten den Kamillus zum Diktator, allein die Tri- 
bunen blieben fest und die Plebs nicht weniger; nach 10jährigem Wider- 
stande räumten die Patricier die Schranke vor dem Konsulate weg und 
L. Sertius wurde der erste plebejüsche Konsul. 
Die Cenfur (443). 
Mit dem Konsulate war für die Plebejer die Hauptschlacht gewon- 
nen, obwohl sich die Patricier auf dem Rückzuge noch wacker schlugen 
und jede Posstion vertheidigten. Schon bei der Einführung der Militär- 
tribunen (443) hatten die Patricier für sich ein neues Amt gestiftet; 
lange war nämlich kein Census der Bürgerschaft mehr vorgenommen 
worden, weil die Konsuln immer im Felde standen; daraus leitete nun 
der Senat die Nothwendigkeit ab, ein eigenes Amt zu schaffen, die 
Censur. Der Censor nahm das Verzeichniß der römischen Bürger auf, 
tbeilte sie nach dem Vermögen in die Klassen ein, verwaltete das Staats- 
vermögen als Schagmeister, hatte die Oberaufsicht über Gefängnisst und 
Archive und war endlich Sittenrichter, als welcher er einen Senator 
und Ritter entsetzen und einen Bürger aus seiner Klasse streichen und 
zu den capite censi versetzen konnte; ebenso übte der Censor die Be- 
fugniß, den Senat aus den zur Aufnahme in denselben berechtigten 
Bürgern zu ergänzen (lectio senatus). Schon 350 erwarben die Ple- 
befser das Anrecht auf die Censur, und als zwei Censoren eingeführt 
wurden, verordnete 339 ein Gesetz, daß einer der Censoren Plebejer sein 
müsse.
	        
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