Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

244 Die Römer. 
Ueberdies ernannte der Senat mittelbar den Diktator, durch dessen außer- 
ordentliche Gewalt bei innern Stürmen und in Kriegsgefahr gewöhnlich 
eine sehr rasche Entscheidung erfolgte. Außerdem konnte der Senat auch 
die Konsuln mit außerordentlicher Gewalt ausrüsten, den gewöhnlichen 
Gang der Gesetze unterbrechen und die Stadt gleichsam in Belagerungs- 
zustand versetzen; dies geschah durch die bekannte Formel: darent ope- 
ram consules, ne duid detrimenti res publica Ccapiat (die Konsuln 
sollen wachen, daß das gemeine Wesen keinen Schaden leide). 
Die Komitien. 
Neben den Staatsbeamten und dem Senate stehen nun noch die 
Komitien, deren Befugnisse wir kurz angeben, da sie im Verlaufe der 
Erzählung mehr als einmal vorgekommen sind. Die comitia curiata 
der Patricier hatten ihre ursprüngliche Bedeutung bereits verloren (s. S. 
226. 229); in den Centuriatkomitien wurden die Wahlen zu den höheren 
Staatsämtern vorgenommen, sie waren das Gericht über todeswürdige 
Verbrechen römischer Bürger; in diesen Komitien galten die Patricier 
aus leicht begreiflichen Gründen sehr viel. In denselben stimmten ferner 
die alten und jungen Bürger in getrennten Centurien; ferner konnten 
die Centuriatkomitien nur durch den Senat oder die Konsuln angeordnet 
werden, während die Tributkomitien von den Tribunen berufen wurden, 
die Centuriatkomitien waren also noch immer von einiger konservativen 
Haltung und eine Stütze des Senates. 
Diese verlor er durch die Uebergriffe der Tributkomitien; daß letztere, 
in welchen die Plebeser die weit überwiegende Mehrheit bildeten, ur- 
sprünglich nur über plebesische Sachen Beschlüsse fassen durften, ist be- 
kannt, ebenso wie sie ihre Befugniß dahin ausdehnten, daß sie wenigstens 
ihre Willensmeinung über alle Staatssachen aussprechen durften und 
sich endlich von dem veto der Kuriatkomitien befreiten. Durch die lex 
Hortensia (288 v. Chr.) wurde die Autorität des Senats für die 
plebiscita beseitigt und die Plebs souverän in Rom; sie entriß aber auch 
den Centuriatkomitien das Recht über Krieg und Frieden zu entscheiden 
und über die vom Senate vorgelegten Staatsgesetze abzustimmen; es 
wurden daher auch gewöhnlich comitia tributa anstatt der centuriata 
abgehalten, wenn über -einen Senatsbeschluß abgestimmt werden sollte. 
So weit hatte es die Mebs in ungefähr 200 Jahren gebracht, daß der 
Senat für seine Beschlüsse ihre Sanktion einholen mußte, während die 
seinige erfolgen mußte, sobald die Plebs einen Beschluß gefaßt hatte. 
Die lex Hortensia hob einen Grundstein aus dem Bau der römischen 
Verfassung, indem sie einen Theil des Volkes souverän erklärte und für 
dessen souveränen Willen keine Schranke zu setzen vermochte.
	        
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