246 Die Römer.
Plebesers, trat in das Heer ein und lernte mit der Waffenführung zu-
gleich Disciplin und Subordination, welche mit unerbittlicher Strenge
gehandhabt wurden, und erst, wenn er bereits zwölf Jahre seiner Bür-
gerpflicht als Militär genügt hatte, durfte er daran denken, sich um das
erste höhere Staatsamt, die Quästur, zu bewerben; von den Staats-
ämtern aber ging der regelmäßige Weg in den Senat. Jeder Senator
war demnach in gewisser Weise von den Bürgern ernannt, insofern er
seine Anwartschaft auf eine Senatorenstelle durch die Begleitung eines
öffentlichen Amtes erhielt, welches ihm das Vertrauen seiner Mitbürger
verliehen hatte. Ein Senator war seinem Alter nach über die Zeiten
jugendlicher Leidenschaft hinweggeschritten, zudem ein Mann von Er-
fabrung, der die Staatsgeschäfte nicht etwa nur aus Büchern oder von
der Schule her kannte, sondern durch seine Amtsführungen mit ihnen ver-
traut war. Daher fand in dem Senate, dieser Versammlung von Kriegs-
und Staatsmännern, die glänzendste Theorie kein Gehör, so wenig als
durch ihn je ein Feldzug beschlossen worden wäre, welcher dem atbeni-
schen gegen Sicilien glich. Diese Männer konnten zu einer Aenderung
der Staatsgesetze nur vermocht werden, wenn die Nothwendigkeit unab-
weisbar schien; sie schufen nichts Neues, das nicht zum Alten paßte,
und unternahmen nichts, dessen Ausführung nicht durch die Kräfte des
Staates gesichert oder durch die Noth geboten war. Durch den Senat
hatten die Patricier, welche jedenfalls den Hauptbestandtheil desselben
auch nach 377 v. Chr. bildeten, ibren redlichen Antheil an dem Ver-
dienste, daß Rom die erste Stadt der Welt wurde, und jedenfalls über-
traf der Plebeser den Patricier niemals an Aufopferung von Gut und
Blut, wenn es die Ehre und die Wohlfahrt der Stadt galt. Der Würde
und der Staatsweisheit des Senates verdankte es die römische Republik
ebenso sehr als der religiösen Ehrenfestigkeit der Plebejer, daß nach der
lex Hortensia, welche den ganzen Staat in die Gewalt der Tribus
gab, nicht alsbald das Unwesen ausbrach, welches in der athenischen
Demokratie nur Perikles zu bändigen im Stande war; Rom zeigt sich in
dieser Zeit wirklich als eine respublica, ubi plus valent boni mores,
duam bonae leges (wo die gute Sitte mehr thut, als das gute Gesetz).
Achtes Kapitel.
Der Streit um den Staatsacher (Semeinland).
Die Schuldgesetze.
Mit demselben Antrage, durch welchen die Tribunen L. Sertius
und Licinius Stolo das Militärtribunat beseitigten, das Konsulat einführ-