Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

Der Streit um den Staatsacker. 247 
ten und den Plebejern den Zutritt zu demselben eröffneten (377), war 
ein dritter verbunden, welcher tief in das Vermoͤgen der Patricier ein- 
schnitt. Durch den vejentischen und noch mehr durch den unglücklichen 
gallischen Krieg waren die Plebejer sehr in ihrer Haushaltung zurückge- 
kommen. Wiederum an die Pagtricier verschuldet büßten sie damit ihre 
bürgerliche Freiheit wenigstens in so weit ein, das sie in den Komitien 
nach Anweisung der Patricier stimmen mußten; denn wie sollte es ein 
armer Schuldner wagen, gegen seinen Kapitalherrn zu stimmen und die- 
sen dadurch zur Anwendung der Schuldgesetze zu reizen Solche Abhän- 
gigkeit mußte die Plebejer erbittern; zwar waren die Schulden von dem 
Schuldner selbst gemacht worden, allein dieser mußte von seinem Grund- 
stücke nicht nur die Zinsen entrichten, sondern dem Staate auch die ge- 
setzliche Steuer abgeben, und gerade die Besteuerung schien eine unge- 
rechte zu sein. Die Aecker der Mebejer waren nämlich Privateigenthum 
und wurden als solches besteuert, ohne daß die Schulden in Abrechnung 
gebracht wurden; die Aecker der Patricier dagegen waren theilweise 
Staatsgut und die Herren entrichteten von denselben bloß den Zehnten 
oder eine ähnliche Algabe und wußten sich auch diesen Leistungen ge- 
wöhnlich zu entziehen. 
M. Maulius (384). 
Diese Mißverhältnisse verursachten eine gefährliche Unzufriedenheit 
und M. Manlius, der das Kapitol gegen die Gallier bei ihrem nächt- 
lichen Angriffe gerettet hatte, benutzte dieselbe, um die Tyrannei an sich 
zu reißen, wie ihn die Patricier anklagten. Er gab fast sein ganzes 
Vermögen ber, um Schuldner auszulösen; dadurch wurde er den Ple- 
bejern lieb, den Patriciern aber verhaßt, und diese ließen ihn verhaften, 
worauf die erbitterte Plebs ihn befreite. Nun griff er aber, wie es 
scheint aus Haß gegen seine Standesgenossen, die Verfassung selbst an, 
und deßwegen erhielten die Patricier bei ihrer Anklage gegen ihn die 
Tribunen zu Bundesgenossen. Er wurde vor das Gericht der Centurien 
gestellt; aber da rief er die Plebeser auf, die er von Schulden befreit, 
andere, denen er im Kriege das Leben gerettet, zeigte dreißig feindliche 
Rüstungen, die er erbeutet, vierzig Ehrengeschenke, die er im Kriege ver- 
dient, wies auf das Kapitol, welches er gerettet hatte — und das Volk 
verurtheilte ihn nicht. Später aber wurde ein zweites Gericht gehalten, 
wo das Kapitol nicht sichtbar war; gegen die erneuerte Anklage vermoch- 
ten die schon gebrauchten Mittel nicht mehr gleich viel — Manlius wurde 
zum Tode verurtheilt, von dem tarpejischen Felsen heruntergestürzt und 
sein Haus dem Erdboden gleich gemacht (384).
	        
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