252 Die Römer.
an Rom. Einige Städte der Latiner erhielten das volle römische Bür-
gerrecht (mit dem jus suffragü#, Recht der Abstimmung in den römischen
Volksversammlungen), andere das Bürgerrecht ohne das jus suffragii.
Die meisten Städte erhielten das latinische Recht, d. h. sie standen unter
keinem römischen Stattbalter, hatten eine eigene, selbständige Gemeinde-
verfassung; wer in einer latinischen Stadt ein Amt begleitete, erhielt
das römische Bürgerrecht und hatte dann das jus commercii (das
Recht des Landeigenthums in einer andern Gemeinde), aber nur für
seine Person, denn die Römer hoben dieses Recht für die einzelnen lati-
nischen Gemeinden, welches sie als Bundesrecht besessen hatten, auf und
ebenso das jus connubün (d. h. das Recht giltiger Ehen eines Latiners
und einer Latinerin aus zwei verschiedenen Gemeinden, insofern die
Kinder solcher Ehen in beiden Gemeinden die Rechte geborner Bürger
hatten). Die latini ftellten Hilfstruppen zu dem römischen Heere und
wurden bei der Gründung von Kolonieen berücksichtigt; doch blieben fie
peregrini (d. h. Nichtrömer) und waren ohne ausdrückliche Befreiung
der Kopfsteuer unterworfen. So trennte die römische Politik den lati-
nischen Bund und machte dadurch die Kräfte Latiums sich dienstbarer,
als sie je bei dem Bestande des Bundes hätten werden können.
Kampanlen unterworfen (334).
Viel leichter als Latium brachte das römische Schwert die Kam-
paner zur Unterwerfung (334); einige Stücke Kampaniens bekamen
die Samniter, die wichtigsten Plätze aber knüpfte der Senat an Rom;
Kapua, Kumä, Fundi, Formiä und Suessulä wurden römische municipia,
angeblich, weil sie nicht mit den Latinern und den andern Kampanern
rebelliert hatten. Ein municipium war eine Gemeinde von Peregrinen,
welche als Gesammtheit in den römischen Staatsverband mit dem Bür-
gerrechte aufgenommen wurde. Sie standen nicht unter der Gerichts-
barkeit eines Statthalters, hatten ihre Gemeindeversammlung, ihren
Senat und freigewählte Beamte (decemviri, aediles, censores u. s. w.),
waren zur Annahme des römischen Civilrechts nicht verpflichtet, jedoch der
Grundsteuer und als römische Bürger auch der Vermögenssteuer gemäß
dem census unterworfen. Rom war jetzt die stärkste Macht in Italien.
Neuer Krieg mit den Samnitern und deren Hundesgenossen (326—290 v. Chr.).
Die römischen Kolonteen.
(Alerander erobert Asien und stirbt; seine Feldherren zertrümmern sein Reich.)
Die Römer hatten mit ihrem Vorrücken nach Kampanien Latium
überschritten und wurden damit die unmittelbaren Nachbaren der Sam-
niter und der griechischen Kolonieen. An Reibungen konnte es nicht