Karthage. 259
Meuterei in Rheglum.
Mit unerbittlicher Strenge verfuhren dagegen die Römer gegen
eine menterische Legion. Diese bestand aus Kampanern und hatte sich
Rhegiums, wo sie in Besatzung lag, bemächtigt und die Männer umge-
bracht; ebenso plünderte sie später Kroton, das durch sie zu Grunde
zing. Sie hatten sich thatsächlich von Rom losgesagt und eine eigene
Wirthschaft angefangen. Aber 271 erstürmten die Römer Rhegium,
und was sie beim Sturme nicht niedermachten, fiel unter dem Beile;
die Stadt selbst wurde dem Reste der geslüchteten Einwohner zurück-
gegeben.
Eistes Mapitel.
Karthago.
Als Vyrrhus Sieilien und Unteritalien räumte, sagte er: „welch
schönen Kampfplatz lasse ich da den Römern und Karthagern!“ Es
dauerte auch kaum zehn Jahre, bis die beiden großen Republiken des
Alterthums zusammenstießen. Karthago (d. p. Neustadt)) war eine Kolonie
des phönikischen Tyrus, ungefähr um 900 v. Chr. angelegt, und hatte
ursprünglich die tprische Berfassung: eine Aristokratie mit einem lebens-
länglichen König. Eine mächtige Priesterschaft aber mangelte Karthago,
weil es eine Kolonie war, denn das große Heiligthum war und blieb
in Tyrus und bei demselben mußte auch die Priesterschaft ausharreu.
Karthago wurde frühe unabhängig; die afstatischen Eroherer, welche
Mönikien so oft heimsuchten, mögen besonders dazu beigetragen haben,
daß Tyrus zuschauen mußte, wie seine Kolonieen sich unabhängig machten,
die auf der Nordküste Afrikas, wie die in Spanien. Zuerst war Kar-
thago Vorort der afrikanisch-phönikischen Städte: Utika, Groß= und
Klein-Leptis, Hadrumet, Hippo u. s. w., verwandelte aber diese Hoheit
#allmählig in Herrschaft, wie es noch überall geschehen ist, wo sich der
Schwache mit dem Mächtigen verbündete.
Karthaglsche Kolonteen und Handel.
Außerdem legte Karthago von der kyrenäischen Gränze bis#an die
mauretanische viele hundert Städte an, welche in strenger Unterthänigkeit
gehalten wurden. In diese Kolonieen vereinigte es die libpschen Ein-
gebornen und schickte denselben aus seiner ärmeren Bürgerschaft einen
pHönikischen Grundstock, welchen es mit Landbesitz ausstattete und mit
der Magtstratur oder dem Ehrenrechte bekleidete; dadurch erreichte es
einen doppelten Zweck: erstens entledigte es sich armer Bürger und
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