Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

Karthage. 259 
Meuterei in Rheglum. 
Mit unerbittlicher Strenge verfuhren dagegen die Römer gegen 
eine menterische Legion. Diese bestand aus Kampanern und hatte sich 
Rhegiums, wo sie in Besatzung lag, bemächtigt und die Männer umge- 
bracht; ebenso plünderte sie später Kroton, das durch sie zu Grunde 
zing. Sie hatten sich thatsächlich von Rom losgesagt und eine eigene 
Wirthschaft angefangen. Aber 271 erstürmten die Römer Rhegium, 
und was sie beim Sturme nicht niedermachten, fiel unter dem Beile; 
die Stadt selbst wurde dem Reste der geslüchteten Einwohner zurück- 
gegeben. 
Eistes Mapitel. 
Karthago. 
Als Vyrrhus Sieilien und Unteritalien räumte, sagte er: „welch 
schönen Kampfplatz lasse ich da den Römern und Karthagern!“ Es 
dauerte auch kaum zehn Jahre, bis die beiden großen Republiken des 
Alterthums zusammenstießen. Karthago (d. p. Neustadt)) war eine Kolonie 
des phönikischen Tyrus, ungefähr um 900 v. Chr. angelegt, und hatte 
ursprünglich die tprische Berfassung: eine Aristokratie mit einem lebens- 
länglichen König. Eine mächtige Priesterschaft aber mangelte Karthago, 
weil es eine Kolonie war, denn das große Heiligthum war und blieb 
in Tyrus und bei demselben mußte auch die Priesterschaft ausharreu. 
Karthago wurde frühe unabhängig; die afstatischen Eroherer, welche 
Mönikien so oft heimsuchten, mögen besonders dazu beigetragen haben, 
daß Tyrus zuschauen mußte, wie seine Kolonieen sich unabhängig machten, 
die auf der Nordküste Afrikas, wie die in Spanien. Zuerst war Kar- 
thago Vorort der afrikanisch-phönikischen Städte: Utika, Groß= und 
Klein-Leptis, Hadrumet, Hippo u. s. w., verwandelte aber diese Hoheit 
#allmählig in Herrschaft, wie es noch überall geschehen ist, wo sich der 
Schwache mit dem Mächtigen verbündete. 
Karthaglsche Kolonteen und Handel. 
Außerdem legte Karthago von der kyrenäischen Gränze bis#an die 
mauretanische viele hundert Städte an, welche in strenger Unterthänigkeit 
gehalten wurden. In diese Kolonieen vereinigte es die libpschen Ein- 
gebornen und schickte denselben aus seiner ärmeren Bürgerschaft einen 
pHönikischen Grundstock, welchen es mit Landbesitz ausstattete und mit 
der Magtstratur oder dem Ehrenrechte bekleidete; dadurch erreichte es 
einen doppelten Zweck: erstens entledigte es sich armer Bürger und 
17°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.