328 Oas Reich der Cäsaren.
walt der Waffen aufrichtete und in keiner Weise im Stande war, die-
selbe auf eine andere Grundlage zu bauen. Er konnte sie nicht als sein
Erbtheil ansprechen; er durfte sie nicht aus der Hand des Volkes und
des Senates als Mandat annehmen, denn was diese gaben, das konnten
sie mit gleichem Rechte wieder zurücknehmen, sobald es ihnen beliebte;
freilich erbot er sich mehr als einmal (27 v. Chr. zum erstenmal) seine
Aemter niederzulegen, jedesmal bat ihn der Senat, die Regierung wie
bisher fortzuführen, doch war dies nur ein Schauspiel, denn Augustus
kannte seine Unentbehrlichkeit und Macht so genau, als der Senat die
eigene Ohnmacht. Rom konnte nichts anderes werden, als eine Militär-
monarchie, seitdem es die Probe, und zwar eine mehr als 50jährige
blutige (von Marius bis Philippi) abgelegt hatte, daß es als mili-
tärische Republik nicht mehr zu bestehen vermöge; aber unter an-
dern Formen als unter den hergebrachten römischen, d. h. republikani-
schen konnte das römische Bolk nicht regiert werden.
Viertes Buch.
Das Reich der Cäsaren.
Das Cbristenthum breitet sich über die Erde aus.
Erstes HKapitel.
Umfang defs rämischen Reiches.
Unter Augustus hatte das römische Gebiet (orbis Romanus, im-
perium Romanum) seine feste Gestaltung erreicht, wenn auch noch nicht
seine größte Ausdehnung. Zu ihm gehörten alle Inseln des Mittel-
meeres und alle Länder der drei alten Erdtheile, welche an dem ge-
nannten Meere liegen, in Europa Spanien, Gallien, Italien und die
Halbinsel des Hämus. Zur Sicherung Italiens hatte schon Cäsar Hel-
vetien unterworfen, ließ Augustus das Alpengebirge vom Genfersee bis
an das adriatische Meer durch seine Stiefsöhne Tiberlus und Drusus
erobern (14 v. Chr. Rhaetia und Noricom) und die vorliegenden
Länder bis an die Donau: Vindelicien und Pannonien unterwerfen; in