Kriegswesen. Finanzwesen. 333
Steuern einzuführen. Von allen Gegenständen, welche in Rom oder
Italien verkauft wurden, waren 3% zu entrichten, für seden Sklaven
2% , später 4%;z jedes Erbe gab den 20sten Theil. Diese Steuern
stlossen in das aerarium militare (die Kriegskasse), das der Imperator
durch seine eigenen Beamten verwaltete.
Die Hauptquellen für die römischen Finanzen waren aber die Kopf-
und Grundsteuer; von der Grundsteuer befreite nur das jos italicum,
von Kopf= und Grundsteuer die Immunität, welche in der Regel die
liberae civitates genoßen. Die Kopfstener war eigentlich eine Ver-
mögenssteuer und traf besonders die Kapitalisten; sie wurde auf die Ge-
genstände berechnet, welche der Grundsteuer nicht unterworfen waren. (In
Syrien betrug sie 1% ) Die Grundsteuer wurde entweder in na-
tura erhoben, von dem Getreide ein Zehntel, von Wein, Oel u. s. w.
ein Fünftel, oder die publicani (Zöllner, Stenerpächter) erstanden das
Erträgniß einer Provinz auf ein lustrum um eine bestimmte Summe
und erhoben die Abgabe in der Provinz in natora. In einigen Län-
dern war die Naturalabgabe in eine Geldabgabe verwandelt worden,
was als eine große Gunst betrachtet wurde (aus dem vectigal incertum
wurde ein vectigal certum); zu diesem Behufe wurden die Aecker ver-
messen und eingeschätzt — in eine erste und zweite Klasse. Bei Getrerde-
mangel in Italien mußten die Provinzen einen zweiten Zehnten liefern,
sreilich gegen Bezahlung, allein der Preis wurde in Rom festgesetzt.
Die Provinzen mußten ferner die Statthalter und deren Gefolge mit
Getreide versorgen oder dafür eine Aversalsumme bezahlen. Diese Ab-
gabe wurde durch habsiüchtige Statthalter oft unerträglich und gab viel-
fachen Anlaß zu Klagen, welche selten etwas fruchteten. Rom oder der
Staat zog die portoria im ganzen Reiche an sich; diese begriffen alle
möglichen Zölle, Brücken-, Weg= und andere Gelder, welche gleichfalls
an die Publikanen verpachtet wurden. Die einträglichsten Zölle waren
die von Alerandrien und Syrakus; zu Verres Zeit betrug der Zoll 5%,
sonst 2½% (die quadragesime); auf Luxrusartikeln ruhte eine höhere
Abgabe. Aus allem Grubengewerke, aus Bergwerken und Steinbrüchen
wurde ein Zehntel des Reinertrags erhoben. Die Finanzverwaltung
in den Provinzen hatten früher die qusestores, Augustus führte für die
kalserlichen Provinzen die procuratores ein; in kleineren Provinzen
CG. B. Judäa) waren solche Prokuratoren angestellt, welche nicht nur
die Finanzverwaltung, sondern auch die Gesammtverwaltung besorgen
mußten.
Es ist schon angegeben worden, daß Augustus mit den neuen
Steuern das aerarinm wilitare errichtete und erhielt; in das Staats-
drar flossen indessen durchaus nicht alle andern Steuern, sondern die
aus den Provinzen des Cäsars gehörten zu dem fiscus Caesaris; zu