Full text: Die Weltgeschichte. Erster Theil. Das Alterthum. (1)

Kriegswesen. Finanzwesen. 333 
Steuern einzuführen. Von allen Gegenständen, welche in Rom oder 
Italien verkauft wurden, waren 3% zu entrichten, für seden Sklaven 
2% , später 4%;z jedes Erbe gab den 20sten Theil. Diese Steuern 
stlossen in das aerarium militare (die Kriegskasse), das der Imperator 
durch seine eigenen Beamten verwaltete. 
Die Hauptquellen für die römischen Finanzen waren aber die Kopf- 
und Grundsteuer; von der Grundsteuer befreite nur das jos italicum, 
von Kopf= und Grundsteuer die Immunität, welche in der Regel die 
liberae civitates genoßen. Die Kopfstener war eigentlich eine Ver- 
mögenssteuer und traf besonders die Kapitalisten; sie wurde auf die Ge- 
genstände berechnet, welche der Grundsteuer nicht unterworfen waren. (In 
Syrien betrug sie 1% ) Die Grundsteuer wurde entweder in na- 
tura erhoben, von dem Getreide ein Zehntel, von Wein, Oel u. s. w. 
ein Fünftel, oder die publicani (Zöllner, Stenerpächter) erstanden das 
Erträgniß einer Provinz auf ein lustrum um eine bestimmte Summe 
und erhoben die Abgabe in der Provinz in natora. In einigen Län- 
dern war die Naturalabgabe in eine Geldabgabe verwandelt worden, 
was als eine große Gunst betrachtet wurde (aus dem vectigal incertum 
wurde ein vectigal certum); zu diesem Behufe wurden die Aecker ver- 
messen und eingeschätzt — in eine erste und zweite Klasse. Bei Getrerde- 
mangel in Italien mußten die Provinzen einen zweiten Zehnten liefern, 
sreilich gegen Bezahlung, allein der Preis wurde in Rom festgesetzt. 
Die Provinzen mußten ferner die Statthalter und deren Gefolge mit 
Getreide versorgen oder dafür eine Aversalsumme bezahlen. Diese Ab- 
gabe wurde durch habsiüchtige Statthalter oft unerträglich und gab viel- 
fachen Anlaß zu Klagen, welche selten etwas fruchteten. Rom oder der 
Staat zog die portoria im ganzen Reiche an sich; diese begriffen alle 
möglichen Zölle, Brücken-, Weg= und andere Gelder, welche gleichfalls 
an die Publikanen verpachtet wurden. Die einträglichsten Zölle waren 
die von Alerandrien und Syrakus; zu Verres Zeit betrug der Zoll 5%, 
sonst 2½% (die quadragesime); auf Luxrusartikeln ruhte eine höhere 
Abgabe. Aus allem Grubengewerke, aus Bergwerken und Steinbrüchen 
wurde ein Zehntel des Reinertrags erhoben. Die Finanzverwaltung 
in den Provinzen hatten früher die qusestores, Augustus führte für die 
kalserlichen Provinzen die procuratores ein; in kleineren Provinzen 
CG. B. Judäa) waren solche Prokuratoren angestellt, welche nicht nur 
die Finanzverwaltung, sondern auch die Gesammtverwaltung besorgen 
mußten. 
Es ist schon angegeben worden, daß Augustus mit den neuen 
Steuern das aerarinm wilitare errichtete und erhielt; in das Staats- 
drar flossen indessen durchaus nicht alle andern Steuern, sondern die 
aus den Provinzen des Cäsars gehörten zu dem fiscus Caesaris; zu
	        
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