Full text : Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

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Infanterie  ohne  die  Garden  und  Spezialtruppen),  während  er  alle
Festungen  außer  Dresden  und  Königstein  aufgab.  Da  er  aber  zu
diesem  Zwecke  neue  Auflagen  einführte  und  dabei  auf  den  Widerspruch
  der  Stäude  stieß,  so  legte  er  noch  vor  dem  Termine  (13.  Septbr.
1768)  die  Regentschaft  nieder  (r.  1806).

§.  87.  So  übernahm  Friedrich  August,  noch  nicht  18  Jahre  alt,
die  Regierung.  Sorgfältig  erzogen,  von  scharfem  Urteil  und  selbständigem
Willen  zeichnete  er  sich  vor  allem  durch  makellose  Pflichttreue  und
strengste  Rechtschaffenheit  aus.  Daher  ließ  er  den  schwerfälligen  Bau
des  kursächsischen  Staats  (s.  8  67)  und  die  Rechte  der  Stände  (aller
6  Jahre  ein  Landtag,  seit  1775  im  neuen  Landhause)  unverändert
bestehen,  da  eine  Umgestaltung  manche  Rechte  hätte  verletzen  müssen.  In
seinem  Machtkreise  aber  begann  er  eine  Zeit  wohlwollender  und
vorsichtiger  Reformen  im  Sinne  der  aufgeklärten  Selbstherrschaft
  Friedrichs  des  Großen,  die  nicht  den  Glanz  des  Fürsten,
sondern  das  Wohl  des  Volkes  als  Staatszweck  betrachtete.  Die
Finanzverwaltung  wurde  1782  dem  Geheimen  Finanzkolleg
(neben  dem  ständischen  Steuerärar)  übertragen  und  so  musterhaft  geordnet,
  daß  die  Schulden  bis  1806  größtenteils  getilgt  und  schon
1789  der  Staatskredit  völlig  wiederhergestellt  war  (1772.  die  ersten
„Kassenbillets“).  Das  Heer  wurde  in  gutem  Stande  erhalten,  obwohl
  es  namentlich  später  durch  mannigfache  Ubelstände  (allzulange
Dieustzeit,  Soldatenfamilien,  Kompagniewirtschaft)  an  Kriegsbrauchbarkeit
  verlor.  In  der  Rechtspflege,  die  jetzt  das  Oberappellationsgericht
  in  höchster  Instanz  leitete,  wurde  1770  die  Folter  abgeschafft
und  der  Vollzug  der  Freiheitsstrafen  durch  Zuchthäuser  in  Waldheim
und  Zwickau  besser  gesichert.  Die  Gesundheitspflege  überwachte
seit  1768  das  Sanitätskollegium  (Einführung  der  Schutzpockenimpfung).
Die  Armenpflege  wurde  durch  die  treffliche  Armenordnung  von
1772  den  Gemeinden  überwiesen.

§  88.  Für  die  Landwirtschaft  sorgten  die  Landesökonomiedeputation
  und  die  ökonomische  Societät.  Daher  wurden  mannigfache
Fortschritte  angebahnt  (Einführung  des  Kartoffelbaues  seit  dem  Notund
  Hungerjahre  1772;  Veredelung  der  Schafzucht  durch  Einführung
der  spanischen  Merinos;  kurfürstliche  Gestüte).  Einen  allgemeinen
Aufschwung  hinderte  die  Fortdauer  der  bäuerlichen  Abhängigkeitsverhältnisse
  (s.  §  32)  und  die  ungleiche  Verteilung  der  Staatslasten
(Steuerfreiheit  der  Rittergüter),  die  1790  sogar  zu  Unruhen  um
Lommatzsch,  Nossen  und  Hohnstein  führten.  Dagegen  machten
Gewerbfleiß  und  Handel  große  Fortschritte.  Der  bürgerliche
Mittelstand  gewann  dabei  am  meisten.  Im  Bergwesen  wurde
der  Steinkohlenbergbau  bald  wichtiger  als  die  Silberförderung
(Amalgamierwerk  in  Halsbrücke  1787);  vor  allem  gab  ihm  die  weltberühmte
  Bergakademie  zu  Freiberg  (gegr.  1765)  eine  feste
wissenschaftliche  Grundlage  (A.  F.  von  Heinitz).  Von  den  Gewerben,