Metadata : Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

werbsfähigkeit  im  Kampfe  für  das  Vaterland  verloren  haben,
nicht  zugemutet  werden  soll  auf  dem  für  die  Armenpflege  geltenden
  Wege  Hilfe  zu  suchen.  Die  Stadt  arbeitet  in  enger
Fühlung  mit  den  für  die  Invaliden  getroffenen  Einrichtungen
(Heimatdank,  Frauendank  1914  usw.).  Etwa  notwendige  Untersuchungen
  der  Kriegsinvaliden  übernimmt  der  leitende  Arzt  am
Diakonissenhaus,  Herr  Prof.  Dr.  Lange.  Die  eventuellen  städtischen
Unterstügungen  sollen  aus  einer  besonders  beantragten  Verfügungssumme
  gewährt  werden  und  gelten  nicht  als  Armenunterstützung.

Es  steht  außerdem  den  wegen  einer  Dienstbeschädigung  entlassenen
  Militärpersonen  frei,  wenn  die  Rente  unzulänglich  ist,
zunächst  beim  zuständigen  Bezirkskommando  eine  Erhöhung  zu
beantragen.  Gegen  dessen  Entscheidung  steht  ihnen  die  Beschwerde
  an  das  Generalkommando  und  weiter  an  das  Kriegsministerium
  zu.

b)  Verein  Heimatdank  für  die  Stadt  Leipzig.

Der  WVerein  Heimatdank  für  die  Stadt  Ceipzig  (e  V.)  verfolgt
  als  Glied  der  das  ganze  Königreich  Sachsen  umfassenden
  Stiftung  Heimatdank  den  Zweck,  in  seinen  Grenzen  den
Kriegsinvaliden  und  Kriegshinterbliebenen  die  neben  der  militärischen
  Heilbehandlung  und  der  reichsgesetzlichen  Rentenversorgung
  noch  notwendige  soziale  Fürsorge  angedeihen  zu  lassen
und  ihnen  dadurch  die  künftige  Gestaltung  ihrer  wirtschaftlichen
Lage  nach  Kräften  zu  erleichtern.

Die  Fürsorge  wird  geübt  durch  Berufsberatung,  Arbeitsvermittlung,
  Auskunft  über  Versorgungsansprüche,  sonstige
Unterstützung.

Für  die  Berufsberatung  und  Arbeitsvermittlung
besteht  im  Grundstück  Münzgasse  24/26  eine  besondere  Vereinsfürsorgestelle
  (Geschäftszeit  vormittags  8—½1  Uhr  und  nachmittags
  3—  ½7  Uhr).  Dort  erhalten  alle  die  Invaliden,  deren
Fähigkeit,  ihren  bisherigen  Beruf  auszuüben,  durch  ihre  Verwundung
  nicht  eine  so  wesentliche  Beeinträchtigung  erfahren
hat,  daß  ein  Berufswechsel  notwendig  ist,  die  erforderliche  berufliche
  Beratung  —  nach  Befinden  durch  besondere  Berufssachverständige.
  Dort  werden  ferner  Arbeitstellen  vermittelt
und  Auskünfte  über  Versorgungsansprüche  erteilt.

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