286 Deutschland und Italien sinken.
versuchs in Verdacht hatte. Zuerst verurtheilte das Koncil 45 Sätze
Wiklefs als häretisch; den 5. Juni 1415 bestand Huß vor einer Kom-
mission des Koncils das erste Verhör, anerkannte die von ihm geschrie-
benen Bücher und erklärte sich zum Widerrufe bereit, wenn man ihn
seiner Irrthümer überweise.
Er wollte also von der unbedingten Unterwerfung unter den Spruch
des Koncils, dem christlichen Gehorsame, nichts wissen und verlangte
vielmehr eine Disputation, stellte demnach seine eigene Meinung dem
Ausspruche der Kirche gegenüber; darauf bebarrte er auch in den fol-
genden Verhören, obwohl ihm bis zum 6. Juli Frist gelassen wurde.
Huß verurtheilt und verbrannt (6. Juli 1415).
An diesem Tage war allgemeine Sitzung in der Kathedrale; Huß hatte
seinen Platz in der Mitte der Kirche neben einem Tische, auf welchem die
Priestergewänder lagen, die ihm bei seiner Degradation an= und aus-
gezogen werden sollten. Nochmals verlangte das Koncil Widerruf; aber
Huß beharrte darauf, daß man ihn zuerst widerlegen müsse. Nun wur-
den 30 seiner Lehrsätze vorgelesen und als irrthümlich verdammt; in
diesen Sätzen verwarf er den Primat Petri, behauptete, der Papst sei
von dem Kaiser eingesetzt, stellte der sichtbaren Kirche eine unsichtbare
gegenüber, verwarf den kirchlichen Gehorsam, stellte statt der kirchlichen
Gnadenlehre eine Vorberbestimmung auf, erklärte den in einer Todsünde
Befangenen für unfähig ein geistliches oder weltliches Amt zu begleiten,
kurz, seine Lehre war der Art, daß sie nicht nur vielfach der Kirchen-
lehre entgegenstand, sondern auch bei ihrer Durchführung die Ordnung
in Staat und Kirche umstürzen mußte. Nachdem diese Sätze verlesen
waren, wurde Huß mit den priesterlichen Gewändern bekleidet und nun
noch einmal aufgefordert, seine Irrthümer abzuschwören. Als er sich
weigerte, wurde er als Priester degradiert, aus der Kirche ausgestoßen
und ihm eine kegelförmige papierne Mütze aufgesetzt mit der Inschrift:
haeresiarcha. Dann übergab ihn das Koncil dem weltlichen Arme, bat
aber um Schonung seines Lebens und Bestrafung durch Gefängniß.
Allein das damalige Gesetz gebot für Häresie unerbittlich die Todes-
strafe, und diese wurde auch an ihm vollstreckt. Er wurde vor die Stadt
hinausgeführt und betete dabei die kirchlichen Gebete; man bot ihm einen
Beichtvater an, als aber dieser zuerst das Bekenntniß seiner Irrthümer
verlangen mußte, wies ihn Huß zurück. Nachdem er schon an den Pfahl
gebunden war, forderte ihn der Kurfürst von der Pfalz noch einmal
zum Widerrufe auf; Huß verweigerte es und der Fürst rief: „so stirb
denn, hartnäckiger Ketzer!“ Der Holzstoß wurde angezündet, Huß fing
an das Credo zu singen, als ihn Rauch und Flamme erstckten.
Schon damals bedauerten viele, daß ein Mann von Hussens Gaben