Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1811. (2)

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3.  Des  Medicinal-Collegium.
Aufnahme  eines  ausübenden  Arztes.
Der  Candidat  der  Medicin,  Gustav  Adolph  Renz,  von  Wurzach,  Oberamts  Lentkirch,
ist  nach  erstandener  Prüfung  zur  Ausübung  der  innern  Heilkunde  ermächrigt  worden.
Stuttgart  den  12.  März  1851.  Walther.

Dienst-Erledigungen.

I)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Aktuars-Stelle  bei  dem  Oberamts-Gerichte
Reutlingen  werden  hiemit  aufgefordert,  binnen  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe
  in  Tübingen  sich  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Helfers  in  Böblingen,  welche
mit  den  gewöhnlichen  Amts-Geschäften  und  mit  einem  jährlichen  Einkommen  von
700  fl.  nach  Sportel-Preisen  verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb  sechs  Wochen  bei  dem
evangelischen  Consistorium  vorschriftmaͤßig  zu  melden.

5)  Die  befähigten  Bewerber  um  das  erledigte  evangelische  Dekanat=  und  erste  Stadtpfarramt
  Heilbronn  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium
  vorschriftmäßig  zu  melden.  Der  Dekanats-Bezirk  begreift  zwölf  Pfarrorte
mit  18,200  evangelischen  Einwohnern  und  der  erste  Stadtpfarrer  hat  in  den  Früh-Predigten
  an  Sonntagen  mit  dem  General-Superintendenten,  und,  wenn  Leßterer  predigt,
in  den  Sonntags-Catechisationen  und  Freitags-Predigten  mit  den  zwei  andern  Stadtpfarrern
  abzuwechseln,  auch  wenn  er  die  Woche  hat,  alle  Casualien  zu  versehen.  Das
Einkommen  belauft  sich  in  Geld  und  Naturalien  auf  1187  fl.  nach  Sportel-Preisen.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Degenfeld,  Dekanats
Aalen,  welche  mit  Einschluß  der  evangelischen  Einwohner,  von  Nenningen,  Oberamts
Geißlingen,  185  Pfarr-Genossen  zühlt,  und  ein  Einkommen  von  600  fl.,  größtentheils
in  Geld,  Naturalien  und  Güter-Genuß  gewährt,  haben  sich  innerhalb  sechs  Wochen
bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

5)  Am  15.  d.  M.  ist  der  Regiments-Adjutam  des  vierten  Infanterie-Regiments,

Oberlieutenant  Fischer  zu  Heilbronn  gestorben.