24 Das Christenthum unter den Germanen und Slaven.
Zeiten gemeine Freie ihr Gut dem Könige oder einem geistlichen oder
weltlichen Herrn und ließen es sich von demselben wieder als Lehen
übertragen; dadurch kamen sie in den Schutz desselben, verpflichteten
sich aber auch zum Kriegsdienste und in der Regel auch zu einer be-
stimmten Abgabe; in späterer Zeit waren die Männer äußerst selten,
welche sich rühmen konnten, „sie haben ihr Gut allein von Gott und
der Sonne.“ (Lehen im weiteren Sinn des Wortes, feudastra, waren
und sind theilweise noch Bauernlehen, Erblehen, Erbzinslehen, Kolonate.)
Damals gab es noch sehr wenige Burgen, denn die adeligen Herrn
wohnten größtentheils auf ihren Gütern in großen hölzernen Häusern,
um welche zunächst die Oekonomiegebäude standen. Die Viehzucht war
wichtiger als der Ackerbau, wie es bei jedem halbcivilisierten Volke
der Fall ist. Waldungen bedeckten den größten Theil des Landes,
daher war die Schweinezucht sehr bedeutend und Wild im Ueberfluß
vorhanden.
Ein Hauptvergnügen der Herren war die Jagd; sie hatten ver-
schiedene Arten von Jagdhunden, die in den Gesetzbüchern theilweise zu
sehr hohem Werthe angesetzt sind; sie hielten auch gezähmte Hirsche,
selbst Bären, verschiedene Vögel, namentlich Jagdfalken. Die Lebens-
weise der höhern und niedern Stände war noch so ziemlich dieselbe, wie
sie Tacitus beschreibt, obwohl die römische Kunst, das Leben zu ge-
nießen, sich bereits in einzelnen Zügen äußert.
Das Königthum.
Jedes deutsche Bolk dieser Zeit hatte Könige oder Herzoge an
seiner Spitze, deren Würde in ihrem Geschlechte forterbte, jedoch nicht
ohne die Wahl oder wenigstens die Zustimmung der Freien. Waren
mehrere Söhne da, so theilten sie sich bei den Franken nicht nur in
das Gut, sondern auch in die Würde des königlichen Vaters, so daß
das Königreich in mehrere Königreiche zerfiel; dies war theilweise auch
bei den Angelsachsen der Fall, sonst fänden wir nicht z. B. zeitenweise
zwei Könige in Mercia, in Kent 2c. Bei andern Völkern erhielt jeder
königliche Prinz seine Apanage in Land und Leuten, die er unter der
Oberhoheit des Königs regierte; denn es gab damals fast kein anderes
Einkommen als das von Grundbesitz, und keinen Rang als den mit
einer wirklichen Herrschaft verbundenen; diese Theilungen sind die Ur-
sache der vielen Bruder= und Verwandtenmorde in den altgermanischen
Herrscherhäusern, der vielen Empörungen und Verräthereien.
Das Einkommen des Königs bestand in dem Ertrage seiner Güter,
welche von Hörigen oder Leibeigenen bebaut und von Meiern verwaltet
wurden. Standen die Güter unter einer schlechten Verwaltung, oder
waren die meisten als Lehen fortgegeben, so konnte es wohl geschehen,