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v/ nach dem suh Littr. A. beigefuͤgten Schema stempelfrei ausgefertigt und mit
7 Zinskupons, sowie mit Empfangsanweisung fuͤr die folgende Serie derselben
„(Talons) nach den sub Littr. B. angeschlossenen Schemas versehen.
5 Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium, sowie das
frühere vom 20. Oktober 1856. abgedruckt.
Die erste Serie der Zinskupons für zehn Jahre wird den Obligationen
beigegeben, und die folgende jedesmal gegen die der vorhergehenden beigefügte
Empfangsanweisung ausgewechselt.
Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwartige landesherrliche Privilegium
Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel
ausferrigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Obligarionen in Ansehn
ihrer Befriedigung eine andere und größere, als die in dem Gesetze vom 30. April
1856. bestimmte Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder den
Rechten Dritter zu prjudiziren.
Gegeben Berlin, den 25. August 1862.
(L. S.) Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Holzbrinck.
Js 196# (Nr. 5583.) 45 Schema A.