Entwurf einer Wohnungsordnung. 405
Die Verbindung zwischen Straßzen- und Hauskanal
darf nicht durch einen Wasserverschluß unterbrochen
werden, damit die Luftbewegung nicht gehemmt
wird. Die Abführung des Hofwassers erfolgt mittels eines
gemauerten, aus gebranntem Ton, Eisen oder Zementbeton
hergestellten Einlaufs (Sinkkastens) mit Schlammtopf,
für welchen das Einhängen eines Schlammeimers
empfohlen wird.
Die Ausführung der Arbeiten darf erst nach Genehmigung
der Pläne, das Verfüllen der außerhalb der
Gebäude liegenden Leitungen erst nach erfolgter Besichtigung
und die Benutzung der ganzen Anlage erst nach
ihrer Abnahme erfolgen, mit der eine Dichtigkeitsprobe
verbunden werden kann.
Um die Einlegung der Anschlußstücke in den Straßenkanal
richtig bewirken zu können, ist der Gemeindevorstand
berechtigt, schon vor dem Bau des Straßenkanals
die Einreichung der unter 2. genannten Pläne binnen
3 Monaten nach Erlaß der betreffenden Bekanntmachung
zu verlangen.
4. Entwurf einer Wohnungsordnung.“)
Um die Herstellung ungesunder Wohnungen, sowie
die gegen die Gesundheit und Sittlichkeit verstoßende Ausnutzung
von Wohnungen zu verhindern und die Beseitigung
ungesunder Wohnungen zu ermöglichen, wird über die
Beschaffenheit und die Benutzung aller Wohnungen in
hiesiger Stadt das nachstehende Ortsgesetz erlassen.
I. Allgemeine Bestimmungen für Wohnungen.
Begriffsbestimmungen.
§ 1. Wohnungen im Sinne dieses Ortsgesetzes sind
alle dem regelmäßigen und dauernden Aufenthalte von
*) Diese Wohnungsordnung ist mit Genehmigung des
Ministeriums des Innern unterm 24. Mai 1902 für die Stadt
Crimmitschau erlassen worden und hat seitdem wiederholt schon
als Musterbeispiel gedient.