Full text : Allgemeines Baugesetz für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900.

Entwurf  einer  Wohnungsordnung.  405

Die  Verbindung  zwischen  Straßzen-  und  Hauskanal
  darf  nicht  durch  einen  Wasserverschluß  unterbrochen
  werden,  damit  die  Luftbewegung  nicht  gehemmt
wird.  Die  Abführung  des  Hofwassers  erfolgt  mittels  eines
gemauerten,  aus  gebranntem  Ton,  Eisen  oder  Zementbeton
  hergestellten  Einlaufs  (Sinkkastens)  mit  Schlammtopf,
  für  welchen  das  Einhängen  eines  Schlammeimers
empfohlen  wird.

Die  Ausführung  der  Arbeiten  darf  erst  nach  Genehmigung
  der  Pläne,  das  Verfüllen  der  außerhalb  der
Gebäude  liegenden  Leitungen  erst  nach  erfolgter  Besichtigung
  und  die  Benutzung  der  ganzen  Anlage  erst  nach
ihrer  Abnahme  erfolgen,  mit  der  eine  Dichtigkeitsprobe
verbunden  werden  kann.

Um  die  Einlegung  der  Anschlußstücke  in  den  Straßenkanal
  richtig  bewirken  zu  können,  ist  der  Gemeindevorstand
  berechtigt,  schon  vor  dem  Bau  des  Straßenkanals
die  Einreichung  der  unter  2.  genannten  Pläne  binnen
3  Monaten  nach  Erlaß  der  betreffenden  Bekanntmachung
zu  verlangen.

4.  Entwurf  einer  Wohnungsordnung.“)

Um  die  Herstellung  ungesunder  Wohnungen,  sowie
die  gegen  die  Gesundheit  und  Sittlichkeit  verstoßende  Ausnutzung
  von  Wohnungen  zu  verhindern  und  die  Beseitigung
ungesunder  Wohnungen  zu  ermöglichen,  wird  über  die
Beschaffenheit  und  die  Benutzung  aller  Wohnungen  in
hiesiger  Stadt  das  nachstehende  Ortsgesetz  erlassen.

I.  Allgemeine  Bestimmungen  für  Wohnungen.

Begriffsbestimmungen.
§  1.  Wohnungen  im  Sinne  dieses  Ortsgesetzes  sind
alle  dem  regelmäßigen  und  dauernden  Aufenthalte  von
*)  Diese  Wohnungsordnung  ist  mit  Genehmigung  des
Ministeriums  des  Innern  unterm  24.  Mai  1902  für  die  Stadt
Crimmitschau  erlassen  worden  und  hat  seitdem  wiederholt  schon
als  Musterbeispiel  gedient.