Full text: Tagebuchblätter. Zweiter Band. (2)

150 Achtzehntes Kapitel 5. Februar 
solche aufzunötigen, sei es für den Frieden, sei es für den Krieg. 
Eine Nation, die von einem mächtigen Feinde angegriffen wird, 
kämpft bis zum äußersten, sie bleibt aber immer Richterin über die 
Stunde, wo der Widerstand möglich zu sein aufhört. Das wird 
also das Land sagen, wenn es über sein Schicksal befragt wird. 
Damit sein Wille sich allen als geachtetes Gesetz auflege, bedarf es 
des souveränen Ausdrucks der freien Abstimmung aller. Nun aber 
geben wir nicht zu, daß man dieser Abstimmung willkürliche Schranken 
setzen kann. Wir haben das Kaisertum und seine Praktiken bekämpft. 
wir beabsichtigen nicht, wieder damit anzufangen, indem wir auf 
dem Wege von Ausschließungen offizielle Kandidaturen einführen. 
Nichts ist wahrer, als daß große Fehler begangen worden sind, 
und daß daraus schwere Verantwortlichkeiten sich ergeben, aber das 
Unglück des Vaterlands läßt alles das unter sein Niveau ver- 
schwinden, und übrigens würden wir, wenn wir uns zu der Rolle 
von Parteimännern erniedrigten, um unfre frühern Gegner in die 
Acht zu erklären, uns den Schmerz und die Schande zuziehen, die 
zu schlagen, die an unfrer Seite kämpfen und ihr Blut vergießen. 
Sich in dem Augenblicke, wo der Feind in Massen auf unserm mit 
Blut getränkten Boden steht, der vergangnen Zwistigkeiten erinnern, 
heißt das große Werk der Befreiung des Vaterlands durch seine 
Nachträglichkeit verkleinern. Wir stellen die Grundsätze über diese 
Mittel. Wir wollen nicht, daß die erste Verfügung zur Einbe- 
rufung der republikanischen Versammlung im Jahre 1871 eine 
Handlung der Geringschätzung der Wähler sei. Ihnen gebührt die 
höchste Entscheidung, mögen sie diese ohne Schwäche abgeben, und 
das Vaterland wird gerettet werden können. Die Regierung der 
nationalen Verteidigung verwirft also das ungesetzlich erlassene Dekret 
der Delegation von Bordeaux und erklärt es, wo nötig, für null 
und nichtig, und sie ruft die Franzosen ohne Unterschied auf, für 
Repräsentanten ihre Stimme abzugeben, die ihnen am würdigsten 
erscheinen, Frankreich zu verteidigen." 
Zu gleicher Zeit bringt das Journal Ofticiel von heute folgende 
Verfügung: „Die Regierung der nationalen Verteidigung verfügt 
in Anbetracht eines vom 31. Januar datierten, von der Delegation 
in Bordeaux ausgegangnen Dekrets, wodurch verschiedne Kategorien 
von Bürgern, die nach dem Wortlaute der Regierungserlasse vom
	        
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