150 Achtzehntes Kapitel 5. Februar
solche aufzunötigen, sei es für den Frieden, sei es für den Krieg.
Eine Nation, die von einem mächtigen Feinde angegriffen wird,
kämpft bis zum äußersten, sie bleibt aber immer Richterin über die
Stunde, wo der Widerstand möglich zu sein aufhört. Das wird
also das Land sagen, wenn es über sein Schicksal befragt wird.
Damit sein Wille sich allen als geachtetes Gesetz auflege, bedarf es
des souveränen Ausdrucks der freien Abstimmung aller. Nun aber
geben wir nicht zu, daß man dieser Abstimmung willkürliche Schranken
setzen kann. Wir haben das Kaisertum und seine Praktiken bekämpft.
wir beabsichtigen nicht, wieder damit anzufangen, indem wir auf
dem Wege von Ausschließungen offizielle Kandidaturen einführen.
Nichts ist wahrer, als daß große Fehler begangen worden sind,
und daß daraus schwere Verantwortlichkeiten sich ergeben, aber das
Unglück des Vaterlands läßt alles das unter sein Niveau ver-
schwinden, und übrigens würden wir, wenn wir uns zu der Rolle
von Parteimännern erniedrigten, um unfre frühern Gegner in die
Acht zu erklären, uns den Schmerz und die Schande zuziehen, die
zu schlagen, die an unfrer Seite kämpfen und ihr Blut vergießen.
Sich in dem Augenblicke, wo der Feind in Massen auf unserm mit
Blut getränkten Boden steht, der vergangnen Zwistigkeiten erinnern,
heißt das große Werk der Befreiung des Vaterlands durch seine
Nachträglichkeit verkleinern. Wir stellen die Grundsätze über diese
Mittel. Wir wollen nicht, daß die erste Verfügung zur Einbe-
rufung der republikanischen Versammlung im Jahre 1871 eine
Handlung der Geringschätzung der Wähler sei. Ihnen gebührt die
höchste Entscheidung, mögen sie diese ohne Schwäche abgeben, und
das Vaterland wird gerettet werden können. Die Regierung der
nationalen Verteidigung verwirft also das ungesetzlich erlassene Dekret
der Delegation von Bordeaux und erklärt es, wo nötig, für null
und nichtig, und sie ruft die Franzosen ohne Unterschied auf, für
Repräsentanten ihre Stimme abzugeben, die ihnen am würdigsten
erscheinen, Frankreich zu verteidigen."
Zu gleicher Zeit bringt das Journal Ofticiel von heute folgende
Verfügung: „Die Regierung der nationalen Verteidigung verfügt
in Anbetracht eines vom 31. Januar datierten, von der Delegation
in Bordeaux ausgegangnen Dekrets, wodurch verschiedne Kategorien
von Bürgern, die nach dem Wortlaute der Regierungserlasse vom