Full text: Tagebuchblätter. Zweiter Band. (2)

6. Februar Achtzehntes Kapitel 153 
oder jenes Volkstribuns im Auge gehabt. Auf diese Art wäre es 
ganz ebenso leicht, in Bordeaux ein Rumpfparlament zusammen- 
zuberufen und sich daraus ein Werkzeug zu machen, mit dem sich 
die andre Hälfte Frankreichs schlagen ließe. Wir sind von vorn- 
herein überzeugt, daß alle ehrlichen und aufrichtigen Vaterlands- 
freunde in Frankreich gegen den alles gesunden Menschenverstandes 
baren Willkürakt Einspruch thun werden, den die Delegation von 
Bordeaux begangen hat. Wenn dieser Akt irgendwelche Aussicht 
hätte, die anarchischen Parteien um sich zu scharen, die die Diktatur 
dulden, soweit sie ihre Lieblingsideen vertritt, so würden unfehlbar 
die schwersten Verwicklungen die Folge davon sein. 
„Deutschland hat nicht die Absicht, sich irgendwie in die innern 
Angelegenheiten Frankreichs zu mischen; es hat aber durch die 
Vereinbarung vom 28. Januar das Recht erworben, eine öffentliche 
Gewalt ernennen zu sehen, die die Eigenschaften hat, die notwendig 
sind, wenn im Namen Frankreichs über den Frieden verhandelt 
werden soll. Wenn man das Recht Deutschlands, mit der gesamten 
Nation über den Frieden zu unterhandeln, bestreiten, wenn man 
die Vertretung einer Partei an die Stelle der Vertretung der Nation 
setzen wollte, so würde man die Vereinbarung über den Wassen- 
stillstand selbst null und nichtig machen. Bereitwillig geben wir 
zu, daß die Regierung der nationalen Verteidigung in Paris die 
Berechtigung der Beschwerden, die der Graf von Bismarck in seiner 
Depesche vom 3. Februar erhoben hat, ohne Verzug anerkannt hat. 
In edler, vornehmer Sprache hat diese Regierung sich an die fran- 
zösische Nation gewandt, um ihr Rechenschaft über die Schwierigkeit 
der Lage und über die Anstrengungen abzulegen, die sie gemacht 
hat, um die letzten Folgen eines unglücklichen Feldzugs zu be- 
schwören. Sie hat zugleich die Verfügung der Delegation von 
Bordeaux für null und nichtig erklärt. Hoffen wir denn, daß der 
Versuch des Herrn Gambetta im Lande ohne Wiederhall bleiben 
werde, und daß die Wahlen in vollkommnem Einklang mit dem 
Geiste und dem Buchstaben der Konvention vom 28. Januar statt- 
finden können.“ 
Später einen zweiten Artikel mit nachstehendem Gedankengange 
gemacht: Die Not kann in Paris noch nicht sehr groß sein, sie 
kann wenigstens nicht die Gefährlichkeit haben, die man nach Favres
	        
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