6. Februar Achtzehntes Kapitel 153
oder jenes Volkstribuns im Auge gehabt. Auf diese Art wäre es
ganz ebenso leicht, in Bordeaux ein Rumpfparlament zusammen-
zuberufen und sich daraus ein Werkzeug zu machen, mit dem sich
die andre Hälfte Frankreichs schlagen ließe. Wir sind von vorn-
herein überzeugt, daß alle ehrlichen und aufrichtigen Vaterlands-
freunde in Frankreich gegen den alles gesunden Menschenverstandes
baren Willkürakt Einspruch thun werden, den die Delegation von
Bordeaux begangen hat. Wenn dieser Akt irgendwelche Aussicht
hätte, die anarchischen Parteien um sich zu scharen, die die Diktatur
dulden, soweit sie ihre Lieblingsideen vertritt, so würden unfehlbar
die schwersten Verwicklungen die Folge davon sein.
„Deutschland hat nicht die Absicht, sich irgendwie in die innern
Angelegenheiten Frankreichs zu mischen; es hat aber durch die
Vereinbarung vom 28. Januar das Recht erworben, eine öffentliche
Gewalt ernennen zu sehen, die die Eigenschaften hat, die notwendig
sind, wenn im Namen Frankreichs über den Frieden verhandelt
werden soll. Wenn man das Recht Deutschlands, mit der gesamten
Nation über den Frieden zu unterhandeln, bestreiten, wenn man
die Vertretung einer Partei an die Stelle der Vertretung der Nation
setzen wollte, so würde man die Vereinbarung über den Wassen-
stillstand selbst null und nichtig machen. Bereitwillig geben wir
zu, daß die Regierung der nationalen Verteidigung in Paris die
Berechtigung der Beschwerden, die der Graf von Bismarck in seiner
Depesche vom 3. Februar erhoben hat, ohne Verzug anerkannt hat.
In edler, vornehmer Sprache hat diese Regierung sich an die fran-
zösische Nation gewandt, um ihr Rechenschaft über die Schwierigkeit
der Lage und über die Anstrengungen abzulegen, die sie gemacht
hat, um die letzten Folgen eines unglücklichen Feldzugs zu be-
schwören. Sie hat zugleich die Verfügung der Delegation von
Bordeaux für null und nichtig erklärt. Hoffen wir denn, daß der
Versuch des Herrn Gambetta im Lande ohne Wiederhall bleiben
werde, und daß die Wahlen in vollkommnem Einklang mit dem
Geiste und dem Buchstaben der Konvention vom 28. Januar statt-
finden können.“
Später einen zweiten Artikel mit nachstehendem Gedankengange
gemacht: Die Not kann in Paris noch nicht sehr groß sein, sie
kann wenigstens nicht die Gefährlichkeit haben, die man nach Favres