166 Neunzehntes Kapitel 15. Februar
erlassen. 1 Das betreffende Telegramm geht an den Moniteur zum
Abdruck. Als der Minister mir sie übergab, sagte er: „Ich wollte
Sie bitten, das in unser hiesiges Blatt zu bringen. S ist, damit
sie verwirrt werden und nicht wissen, woran sie sind. Aber um
Gottes willen nicht aus Wilhelmshöhe; sonst denken sie, wir unter-
halten mit denen Verbindungen. Le bureau Wolff télögraphie.“
Der Chef scheint unwohl zu sein. Er kommt nicht zu Tische.
Abeken übernimmt den Vorsitz, wie er im Büreau als VBizestaats-
sekretär mit Selbstgefühl fungiert. Man spricht vom Einzug in
Paris als einer Sache, die unausbleiblich sei, und der alte Herr
will dabei im Gefolge des Kaisers mitreiten, zu welchem Zweck er
sich von Berlin seinen Dreimaster kommen zu lassen vorhat. „Sich
einen Helm für diese Gelegenheit anzuschaffen, das wird doch wohl
nicht gehn,“ äußerte er. „Obwohl, wenn man bedenkt, daß Wil-
mowski einen hat —“
Hatzfeldt meinte, ein griechischer Helm mit großen weißen Federn
müsse schön aussehen.
„Oder einer mit einem Visier, das dann beim Einzuge herab-
gelassen werden könnte,“ sagte Bucher halblaut zu mir.
Bohlen endlich schlug eine goldverbrämte Sammetdecke für den
Grauschimmel des Herrn Geheimrats vor. Der aber behandelte alle
diese Neckereien als vollkommen ernsthaft vorgebrachte und zu er-
örternde Dinge.
Ich wollte, ich wäre die Schlaffheit und den Schwindel los,
die immer wiederkehren.
15. Februar, Mittwoch. Gestern und vorgestern nicht wohl
gewesen, aber gearbeitet. Heute desgleichen. Wieder einen Hinweis
auf die Ungezogenheit der Pariser Presse nebst Andeutung gemacht,
daß diese Aufwiegelei als Friedensverzögerung zu betrachten und
am sichersten durch Besetzung von Paris zu beseitigen sei. Der
Artikel ist für den Moniteur bestimmt, der ihm Beispiele aus den
schimpfenden und drohenden Blättern beifügen soll, und lautet in
seinen wesentlichen Stellen, wie folgt:
1 Der Kaiser bemerkte dazu: „Das ist ja ein vollständiger Coup manque!“
„Vor allen Dingen will ich aber meine Minister fragen, ob ein Kriegsgefangner
denn überhaupt das Recht hat, eine politische Proklamation zu erlassen.“
Schneider III, 183 f.