192 Zwanzigstes Kapitel
zugegangen. Dieses habe es nicht für nötig gehalten, darauf zu
antworten. Wenn es wenigstens seine Bedenken ausgesprochen, sich
darüber geäußert, daß es an der schroffen Form des von ihm ver—
langten Erlasses Anstoß nehme und die Versammlung veranlaßt
hätte, die Form des Beschlusses milder zu gestalten, so würde die
Lage der Sache eine ganz andre, eine glückliche für die Versamm—
lung und für das Land geworden sein. Aber hiervon sei durchaus
nichts geschehen. Die Nationalversammlung habe die Pflicht gehabt,
das Ministerium darauf aufmerksam zu machen, daß es die Zustände
und Bedürfnisse des Augenblicks nicht richtig würdige, und da es
diesem Rate nicht gefolgt sei, so müsse es von ihr beauftragt werden.
den Beschluß auszuführen: denn eine konstituierende Versammlung
habe, so lange sie keinen Vollziehungsausschuß besitze, kein andres
Organ als das Ministerium. Was den Inhalt des Beschlusses
betreffe, so könne von einer Anderung nur die Rede sein, wenn
die Umstände, die ihn vor vier Wochen diktiert hätten, jetzt nicht
mehr dieselben wären. Dies aber sei nicht der Fall. Der Finanz-
minister habe gesagt, man dürfe sich um die politische Gesinnung
der Offiziere nicht kümmern, da das Heer nur eine gehorchende
Macht sei. Aber gerade deswegen dürfe es nicht geduldet werden,
daß einzelne Führer des Heeres offen Tendenzen verfolgten, die
dem herrschenden Systeme zuwiderliefen und auf dessen Sturz be-
rechnet seien. Mit Hindeutung auf die Gefahr, die der Finanz-
minister in Aussicht gestellt hatte, schloß der Redner: „Ich ver-
kenne die Schwüle des Augenblicks wahrlich nicht; aber eins weiß
ich — und das erkläre ich zugleich im Namen meiner Freunde —,
wir gehn unfrer Überzeugung getreu den geraden Weg und schrecken
auch nicht vor dem zurück, was der Herr Minister uns heute ahnen
läßt; denn wir wissen, daß die Verantwortlichkeit, die furchtbar
schwere Verantwortlichkeit nicht auf unsre Häupter fällt."
Im Abgeordnetenhause war Bucher für das Zustandekommen
organisatorischer Gesetze in hervorragender Weise thätig. Eine be-
sonders wichtige Rolle spielte er als Referent über den Antrag
Waldecks, das Ministerium zur Aufhebung des am 12. No-
vember 1848 über Berlin verhängten Belagerungszustandes zu ver-
anlassen. Es fiel ihm, der hierbei vorwiegend wieder als Jurist
sprach, nicht schwer, die Ungesetzlichkeit der Maßregel nachzuweisen;