30. April 1871 Einundzwanzigstes Kapitel 235
Beiwerk damit verknüpft wäre. Vielleicht ließen sich die vernünftigen
kommunalen Bestrebungen von den internationalen Bestrebungen
trennen, und kämen wir dabei zu dem Ergebnis, daß wir mit Bei-
stimmung beider französischen Parteien Paris besetzen, die kommunale
Unabhängigkeit bis zu freier Verständigung der Franzosen unter-
einander gewährleisten und den innern Frieden Frankreichs mit hoher
Hand vermitteln könnten, so würden wir uns günstiger als jetzt
stehen und neue Bürgschaften gegen die unredlichen Bestrebungen
von Versailles gewinnen. In dieser Lage sollte Fabrice jede Partei-
nahme gegen die Pariser vermeiden.
Der im letzten Telegramm vom 27. April erwähnte und an
demselben Tage mit einem Feldjäger abgegangne Erlaß bezog sich
in seinen Anfangsworten auf ein Telegramm Fabrices, nach dem
Favre durch eine förmliche Note bitten wollte, daß französische
Truppen mittelst der Nordbahn unfre Linien passieren und in Paris
eindringen dürften, daß ferner eine Aufforderung der deutschen Militär-
behörden an die Insurgenten ergehe, die Enceinte nach der Konvention
vom 28. Januar zu desarmieren, und daß man der französischen
Armee den Durchzug durch das Gebiet und Thor von St. Ouen
gestatte. Er lautete wie folgt: „Die französische Regierung will
um den Durchmarsch ihrer Truppen durch St. Quen bei uns er-
suchen. Dasselbe liegt in der neutralen Zone, deren Betreten den
beiderseitigen Armeen durch die Konvention vom 28. Januar unter-
sagt ist. Um dies bewilligen zu können, bedürfen wir der Über-
zeugung, daß unsfre mit der französischen Regierung zu treffenden
Verabredungen von derselben ausgeführt werden. Diese Überzeugung
ist erschüttert worden durch die Lässigkeit der Franzosen in Er-
füllung ihrer bereits fälligen Verpflichtungen und durch gewisse An-
zeichen einer Neigung, Stipulationen, die schon in Wirksamkeit sind,
willkürlich und abweichend vom Sinne ihrer Verabredung zu deuten.
Im Verzug ist die französische Regierung mit dem wesentlichen Teile
der Verpflegungsgelder, mit der Freigebung deutscher Kriegsge-
fangner und mit einer klaren und peremptorischen Anweisung an
die Gouverneure der Kolonien und die Befehlshaber der Flotten-
stationen in Ostasien, die Feindseligkeiten einzustellen. Die Neigung,
den bestehenden Verabredungen Deutungen zu geben, die sie nie-
mals gehabt haben, respektive dieselben ohne neue Verständigung