25. Sept. 1871 Zweiundzwanzigstes Kapitel 283
berichtet von vorgestern, daß Beust, wie Friesen ihm mitgeteilt hätte,
in betreff der Gasteiner Besprechung zwischen ihm und Bismarck zu
Bose, dem sächsischen Gesandten in Wien, gesagt habe, daß unsers
Chefs politische Auffassung zu der seinen wie der Schlüssel zum
Schlüsselloche gepaßt hätte, und der Kaiser Franz Joseph habe zu
Graf Bray geäußert, daß seine Ansichten sich mit denen des Kaisers
Wilhelm „stets auf halbem Wege begegnet hätten, und er dann
vollständig mit letzterm übereingestimmt hätte."
Zu der Sendung Raschs an Garibaldi bildet die in Benedettis
Buch Ma Mission en Prusse angeführte Depesche, die er am 10. No-
vember 1867, also nicht lange nach dem Tage von Mentana, 1
nach Paris abgehen ließ, ein Seitenstück. Man erfährt daraus
folgendes. Als Garibaldi im Begriffe stand, in den Kirchenstaat
einzufallen, schrieb er an Bismarck einen Brief, worin er um that-
kräftige Unterstützung seines Unternehmens durch Geld und Waffen-
sendung bat. Um sicher zu gehen, hatte er einen eignen Ver-
trauensmann abgesandt, der dem Chef das Schreiben einhändigte.
Dieser scheint Mißtrauen gehegt zu haben, da die Handschrift
Garibaldis leicht nachzuahmen war. Jedenfalls bemerkte er dem
Abgesandten, er könne über keine Gelder verfügen, über die er
nicht der Kammer Rechenschaft abzulegen hätte, und fügte ver-
schiedne Erwägungen hinzu, die darauf hinausliefen, daß Frank-
reich selbstverständlich den Einbruch von Banden in den Kirchenstaat
nicht dulden könne, und daß das Unternehmen ihm aussichtslos
vorkomme. Dieser Enthüllung Benedettis ließ der Chef unver-
züglich eine zweite folgen. Sobald Frankreich sich anschickte,
mit den Waffen in Italien zu intervenieren, telegraphierte das Ka-
binett von Florenz an seinen Gesandten in Berlin die Weisung,
er solle bei Graf Bismarck anfragen, ob und in welchem Maße
Italien auf die Unterstützung Preußens rechnen dürfe. Dies geschah,
und die Antwort lautete, Frankreich habe, wenn es dem Papste
zu Hilfe komme, einen gerechten Grund dazu, und Preußen könne
nicht zugemutet werden, Unterstützung des Einfalls in das Gebiet
eines Souveräns zu versprechen, mit dem es friedliche Beziehungen
unterhalte.
1 Z. November 1867.