406 Dreiundzwanzigstes Kapitel 3. Mai 1874
ihre Berichterstattung hinreichend Gelegenheit, ihre Ansichten geltend
zu machen; ist aber die Entscheidung getroffen, so haben sie ihre
Instruktionen mit gutem Willen auszuführen. In einem Kollegium
entscheidet sich ein Dissensus leicht durch Abstimmung, ohne Schaden
für die Landesinteressen. In einem Dissensus aber zwischen einem
vorgesetzten Minister und seinem Untergebnen, der die Weisungen
seines Ressortchefs nicht befolgt, ist es schwer, unter geordneten
staatlichen Verhältnissen eine andre Entscheidung zu finden, als daß
einer von beiden den Dienst verläßt. Der Fall dürfte hier einge—
treten sein, 1 und es ist im Interesse des Dienstes nur zu beklagen,
daß er nicht früher eingetreten ist."
Bald nachher folgte die Ubersetzung der Schlußstellen eines
Artikels des Hour, von dem anzunehmen ist, daß Bucher ihn ver-
faßt oder mindestens veranlaßt hatte. Es hieß da: „Die That-
sache, daß der Reichskanzler sich so lange von einem Untergebnen
eine so tadelsüchtige und widerspenstige Haltung hat gefallen lassen,
zeigt uns die großen innern Schwierigkeiten, mit denen dieser
Staatsmann während seiner ganzen Laufbahn zu kämpfen gehabt
hat, und die das Publikum niemals in ihrer ganzen Ausdehnung
kennen lernen wird. Diese Schwierigkeiten waren die natürlichen
Folgen des Übergangs von der absolutistischen zu der konstitutio-
nellen Regierungsform. Selbst nach Proklamierung der Verfassung
unter Friedrich Wilhelm dem Vierten fuhren viele Gesandte fort,
die Traditionen des frühern absoluten Regime zu befolgen; sie oppo-
nierten dem Minister des Außern und bestrebten sich, ihre eigne
Politik bei dem Könige zur Geltung zu bringen. Ein derartiger
Zustand, der die preußische Diplomatie in betreff der Disziplin und
ihrer Erfolge in Verruf brachte, konnte unmöglich von einem Staats-
manne ertragen werden, der sein Amt mit so weitreichenden Plänen
antrat wie Fürst Bismarck. Ein derartiges Verhalten paßt auch
wenig einem Manne gegenüber, der so offen und entschlossen ist
wie der Kaiser Wilhelm. Die Versuche des Grafen Goltz und andrer,
die wir weiter nicht erörtern wollen, da die betreffenden Personen
1 Graf Arnim wurde am 22. Februar 1874 aus Paris abberufen, nach-
dem dort die legitimistische Restauration im Oktober 1873 gescheitert war, und
überreichte im April sein Abberufungsschreiben.