Full text: Tagebuchblätter. Zweiter Band. (2)

50 Siebzehntes Kapitel 16. Januar 
zösischen Regierung von unsrer Seite bedeuten.“) Der Artikel ging 
an den König und nach London.“ 
Im weitern Verlaufe des Tischgesprächs äußerte der Chef, er 
glaube, daß sich bei ihm das Podagra einstellen wolle. Er war 
übrigens nicht gut gelaunt. Als er eben die von uns eingenommenen 
Festungen aufzählte, redete ihm Holstein dazwischen. Er sah ihn 
mit seinen großen grauen Augen an und sagte trocken und schneidend: 
„Wenn jemand erzählt, muß man ihn nicht unterbrechen. Ich bin 
nun ganz herausgekommen. Was Sie bemerken wollten, konnten 
Sie hernach sagen.“ 
Abends sah ich den Briefwechsel zwischen Favre und dem 
Kanzler. 
Ich schalte hier eine Übersicht über diesen Vorgang mit Be— 
rücksichtigung später bekannt gewordner Aktenstücke ein. 
* * 
* 
Am 17. November erhielt Favre als Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten durch eine, Tours, den 11. November datierte, 
von Chaudordy abgesandte Depesche die Nachricht, daß aus Wien 
gemeldet worden, die russische Regierung erachte sich durch die 
Stipulationen des Vertrages von 1856 für nicht mehr gebunden. 
Favre antwortete sofort, indem er bis auf Eingang offizieller Be— 
nachrichtigung strenge Zurückhaltung empfahl, doch ohne zu ver— 
säumen, bei jeder Gelegenheit das Recht Frankreichs zu betonen, 
wonach dies zur Beratung der russischen Erklärung zugezogen werden 
müsse. Es wurden dann mündliche und schriftliche Verhandlungen 
über die Sache zwischen verschiednen Mächten und der Provisorischen 
Regierung gepflogen, bei denen man sich von französischer Seite 
bemühte, die Vertreter jener Mächte zur Anerkennung der Behaup— 
tung zu gewinnen, daß der Repräsentant Frankreichs „bei der 
Konferenz die Pflicht haben werde, dort eine Erörterung von ganz 
andrer Bedeutung (als die Diskussion der Verträge von 1856) zu 
eröffnen, in betreff deren man keine abschlägige Antwort erteilen 
  
*) Diese Vermutung war unrichtig: Veranlassung zu der Sinnesänderung 
des Kanzlers war das Rundschreiben Favres vom 12. Januar. S. u. 
1 Vgl. G. u. E. II, 231.
	        
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