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welcher einen Vergleich zwischen der Wirksamkeit der Hamburger und Münchener Lymphe
gestattet, wurde in München ausgeführt 1). Es handelte sich nämlich darum, festzustellen, ob
die bei der Wiederimpfung in Hamburg erzielten ungünstigen Ergebnisse in der Tat von
einer hochgradigen Immunisierung der Bevölkerung durch die Erstimpfung herrühre, eine
Erklärung, zu welcher sich der dortige Impfarzt bekannte. — Es wurden daher 2000
Wiederimpflinge in Hamburg mit Münchener Lymphe und in gleicher Weise 2000 Wiederimpflinge
in München mit Hamburger Lymphe geimpft. Die zwischen den beiden Staatsanstalten
ausgetauschte Lomphe war von gleichem Alter und kam in den beiden Städten
gleichzeitig zur Verwendung. Nachdem in München die Wiederimpflinge von 3 städtischen
Schulen mit Hamburger Lymphe geimpft worden waren, mußte die Fortsetzung des Versuches
aus dem Grunde abgebrochen werden, weil die damit erzielten Impfergebnisse nicht
genügend waren, um die Durchführung des ganzen Versuches rätlich erscheinen zu lassen.
Die Hamburger Lymphe brachte bei 227 Wiederimpflingen nur in 25 Fällen wirkliche
Blattern zu Stande (11%), während sich unter den übrigen 6138 Wiederimpfungen,
welche in München mit Lymphe aus der bayerischen Staatsanstalt vollzogen worden waren,
4514 Fälle (75%) mit wohlentwickelten Blattern befanden. Die Einzelheiten dieses
Impfversuches in München und Hamburg sind an anderem Orte zur Veröffentlichung
gelangt 5. «
Der Gesundheitszustand der Impfpflichtigen. Unter den impfpflichtigen Kindern
sind regelmäßig in jedem Jahre viele kränklich und deshalb von der Impfung zurückzustellen.
Neben den Hautausschlägen war die Skrofulose und Tuberkulose trotz verschiedener Häufigkeit
die wichtigste Befreiungsursache. So wurde z. B. in Berlin unter 35 564 Erstimpflingen
bei 506 eine Erkrankung an Skrofulose, bei 42 eine Erkrankung an Tuberkulose festgestellt,
und unter 31 326 Wiederimpflingen bei 162 Skrofulose und bei 17 Tuberkulose.
In dem Regierungsbezirke Posen wurde dagegen unter 30 780 wieder geimpften Kindern
nur einmal das Vorhandensein von Tuberkulose gemeldet.
Syphilis wurde bei den Impspflichtigen nur selten beobachtet.
Die Gesamtzahl der wegen Krankheit zurückgestellten Kinder belief sich beispielsweise
in Braunschweig, Anhalt und Hamburg bei Erstimpfungen auf 5,7, 8,2 und 17,0, bei Wiederimpfungen
auf 186, 1,0 und 4% %.
Von einem nennenswerten Widerstand gegen die Impfung konnte auch im Berichtsjahre
nicht die Rede sein. Daß Mütter nach vollzogener Impfung die Impfstelle
aussaugen, ist wiederum vorgekommen; es ist dies ein Verfahren, welches zumal bei Erkrankungen
in der Mundhöhle (Zahnkaries, Zahngeschwüre und dergl.) eine schwere Mundinfektion
hervorrufen kann. «
Bestrafungen wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Impfung waren allerdings
noch häufig, wobei weniger böser Wille als Nachlässigkeit Schuld an der vorschriftswidrigen
Entziehung trug. Wegen der Entscheidung der zuständigen Königlich bayerischen Kreisregierung
ist folgender Fall von Impfverweigerung von Interesse:
In Kaiserslautern (Pfalz) behauptete ein Uhrmacher, vor einigen Jahren ein Kind infolge der
Impfung verloren zu haben, und weigerte sich seitdem, sein Kind impfen zu lassen. Alljährlich bezahlte
er seine Geldstrafe, ließ aber sein Kind nicht impfen. Als dieses nun schulpflichtig wurde, erstattete die
Lokalschulkommission Anzeige beim Bezirksamte, welches den Säumigen beauftragte, sein Kind innerhalb
einer bestimmten Frist impfen zu lassen. Da er sich abermals weigerte, drohte ihm das Bezirksamt neben
der Strafanzeige die Zwangsimpfung des Kindes an. Der Uhrmacher erhob hiergegen Einspruch bei der
1) Bgl. Medizinal statistische Mitteilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamt Bd. 7, S. 55.
2) Allgemeine med. Zentral--Zeitung 1901, S. 176.