einen anderen Admiral als Chef des Mittelmeergeschwaders
zu wählen, wenn man damit nicht einverstanden sei.
Ich würde mich im Falle eines Konfliktes im
Mittelmeernicht einen Augenblickbesinnen.
auch ohne Instruktionen und gegen etwaige
zweifelhafte Abmachungen über Schiedsge—
richke und Vermikklungen loszuschlagen, wenn
ich überzeugk bin, daß die politische und milikärische
Lage und der Vorkeil meines Landes
das erfordern.“1
Kann man wirklich behaupken, daß es milikaristische
Gesinnung und Kriegswillen war, was Deutschland veranlaßte,
gegen das obligakorische Schiedsgerichk zu stimmen,
wenn man weiß, daß die deutsche Regierung durch
solche Berichke über die wahren Absichten unkerrichket
war, die sich hinker Englands Schiedsgerichksankrag
verbargen?
Deshalb weil es so kriftigen Anlaß hatte, an der Aufrichkigkeit
der Ankragsteller zu zweifeln, und aus juristischen
Gründen rein sormaler Nakur, nichk deshalb, weil
es fürchtete, es könne ein von ihm gewollker Krieg einmal
durch ein Schiedsgericht verhinderk werden, hak es
gegen das obligakorische Schiedsgericht in rein juristischen
Fragen gestimmft. Milikaristische Gesinnung und
Kriegslüsternheit konnten schon deshalb nichk die Beweggründe
seiner Abstimmung sein, weil das Schiedsgericht
ja in Fragen, aus denen Kriege überhaupk enkstehen
konnken, garnichk angerufen werden sollke. Ich
will nicht in Abrede stellen, daß unker den Delegierken,
1) S. Akten Bd. XV, S. 22930, Nr. 405.