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19) der Referendaͤr Roͤßle dem Oberamtsgerichte Oehringen;
13) — — — Wiest dem Oberamtsgerichte Ulm.
Diese Referendaͤre haben bei den bezeichneten Vezirksgerichten acht Tage nach
dem Ablauf der ersten Haͤlfte ihres Probejahrs ihre Funktionen anzutreten, und von
den gedachten Gerichten wird die vorschriftmaͤßige Anzeige von diesem Antritte gewaͤrtigt.
Stuttgart den 7. Juli 1835. Schwab.
B) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und
des Innern.
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern.
Bekanntmachung, betreffend einen Frcizügigkeits, Vertrag mit der Republik Krakan.
Da durch gegenseitige Erklärungen der Württembergischen Staats-Regierung und
des Senats der Republik Krakau vom 7. Mai und 30. Juni d. J. die Befreiung des
von dem einen in das andere Gebiet übergehenden Vermögens von jeder Abzugs= und
Nachsteuer-Abgabe mit der Wirkung auf alle noch nicht wirklich ausgeführte Vermögenstheile
anerkannt worden ist; so wird solches unter Hinweisung auf die Landes-Ordnung
Tir. IV. und auf die Instruktion vom 12. Juli 1823 (Reg. Bl. S. 536) zur
Nachricht und Nachachtung biemit bekannt gemacht.
Stuttgart den 5. Juli 1835.
Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten:
Harttmann. Schlaver.
C) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Privilegium gegen den Nachdruck des Werks: Döllinger's Grundzüge der Pöysiologie.
Durch höchstes Dekret vom 6. d. M. ist dem Buchhändler G. J. Manz zu
Landshut ein Privilegium gegen den Nachdruck der in seinem Verlage erscheinenden