Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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19)  der  Referendaͤr  Roͤßle  dem  Oberamtsgerichte  Oehringen;
13)  —  —  —  Wiest  dem  Oberamtsgerichte  Ulm.

Diese  Referendaͤre  haben  bei  den  bezeichneten  Vezirksgerichten  acht  Tage  nach
dem  Ablauf  der  ersten  Haͤlfte  ihres  Probejahrs  ihre  Funktionen  anzutreten,  und  von
den  gedachten  Gerichten  wird  die  vorschriftmaͤßige  Anzeige  von  diesem  Antritte  gewaͤrtigt.

Stuttgart  den  7.  Juli  1835.  Schwab.

B)  Der  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und
des  Innern.

Der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  des  Innern.

Bekanntmachung,  betreffend  einen  Frcizügigkeits,  Vertrag  mit  der  Republik  Krakan.

Da  durch  gegenseitige  Erklärungen  der  Württembergischen  Staats-Regierung  und
des  Senats  der  Republik  Krakau  vom  7.  Mai  und  30.  Juni  d.  J.  die  Befreiung  des
von  dem  einen  in  das  andere  Gebiet  übergehenden  Vermögens  von  jeder  Abzugs=  und
Nachsteuer-Abgabe  mit  der  Wirkung  auf  alle  noch  nicht  wirklich  ausgeführte  Vermögenstheile
  anerkannt  worden  ist;  so  wird  solches  unter  Hinweisung  auf  die  Landes-Ordnung
  Tir.  IV.  und  auf  die  Instruktion  vom  12.  Juli  1823  (Reg.  Bl.  S.  536)  zur
Nachricht  und  Nachachtung  biemit  bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  5.  Juli  1835.
Für  den  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten:
Harttmann.  Schlaver.

C)  Des  Departements  des  Innern.

1.  Des  Ministerium  des  Innern.

Privilegium  gegen  den  Nachdruck  des  Werks:  Döllinger's  Grundzüge  der  Pöysiologie.

Durch  höchstes  Dekret  vom  6.  d.  M.  ist  dem  Buchhändler  G.  J.  Manz  zu
Landshut  ein  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  der  in  seinem  Verlage  erscheinenden