22 I. Teil. Einleitung.
Allgemeiner Jubel und begeisterte Ovationen für
den Großherzog folgten dieser Eröffnung; besonders
dankbare Anerkennung fand auch die Tätigkeit des
Staatsministers von Grolmann, der manchen Wider-
ständen zum Trotz beim Großherzog mit Entschieden-
heit für die Gewährung der Verfassung eingetreten
war. In raschem, einmütigem Zusammenwirken zwischen
den Ausschüssen der beiden Kammern und dem Staats-
ministerium erfolgte nun die Vollendung des Verfas-
sungswerkes. Nachdem die beiden Kammern ihre Mei-
nungen gegeneinander ausgetauscht und sich über die
aufzustellenden „Desiderien“ geeinigt hatten, wurden diese
von den beiden Ausschüssen mit dem Staatsminister ver-
traulich besprochen und sodann nach eingehender Beratung
mit dem Großherzog dem letzteren zur Entschließung vor-
gelegt. „Die hierauf eingegangenen allerhöchsten Reso-
lutionen theilte das Staatsministerium den Ausschüssen
beyder Kammern ebenfalls vertraulich mit, und so ge-
dieh am 10ten December die ganze Angelegenheit zum
vollständigen Einverständnisse zwischen allen Theilen.“ 1
Die Ausschüsse erstatteten ihren Kammern über das
Resultat der bisherigen Verhandlungen nochmals Be-
richt, worauf in der 1. Kammer am 11. Dezember, in
der 2. Kammer am 14. Dezember 1820 „die sämmtli-
chen, durch die von der Regierung gewährten Desiderien
der Ausschüsse und die Propositionen der Regierung
neu festgesetzten, verfassungsmäßigen Bestimmungen“ mit
allgemeinem Beifall aufgenommen wurden. In der
2. Kammer wurde sogar auf jede weitere Beratung über
die einzelnen von den vereinigten Ausschüssen vereinbar-
ten Desiderien und Propositionen verzichtet und deren
1 Murhard, polit. Ann. I. S. 363.