Full text: Hessische Verfassungsgesetze mit Einführung und Erläuterungen.

22 I. Teil. Einleitung. 
Allgemeiner Jubel und begeisterte Ovationen für 
den Großherzog folgten dieser Eröffnung; besonders 
dankbare Anerkennung fand auch die Tätigkeit des 
Staatsministers von Grolmann, der manchen Wider- 
ständen zum Trotz beim Großherzog mit Entschieden- 
heit für die Gewährung der Verfassung eingetreten 
war. In raschem, einmütigem Zusammenwirken zwischen 
den Ausschüssen der beiden Kammern und dem Staats- 
ministerium erfolgte nun die Vollendung des Verfas- 
sungswerkes. Nachdem die beiden Kammern ihre Mei- 
nungen gegeneinander ausgetauscht und sich über die 
aufzustellenden „Desiderien“ geeinigt hatten, wurden diese 
von den beiden Ausschüssen mit dem Staatsminister ver- 
traulich besprochen und sodann nach eingehender Beratung 
mit dem Großherzog dem letzteren zur Entschließung vor- 
gelegt. „Die hierauf eingegangenen allerhöchsten Reso- 
lutionen theilte das Staatsministerium den Ausschüssen 
beyder Kammern ebenfalls vertraulich mit, und so ge- 
dieh am 10ten December die ganze Angelegenheit zum 
vollständigen Einverständnisse zwischen allen Theilen.“ 1 
Die Ausschüsse erstatteten ihren Kammern über das 
Resultat der bisherigen Verhandlungen nochmals Be- 
richt, worauf in der 1. Kammer am 11. Dezember, in 
der 2. Kammer am 14. Dezember 1820 „die sämmtli- 
chen, durch die von der Regierung gewährten Desiderien 
der Ausschüsse und die Propositionen der Regierung 
neu festgesetzten, verfassungsmäßigen Bestimmungen“ mit 
allgemeinem Beifall aufgenommen wurden. In der 
2. Kammer wurde sogar auf jede weitere Beratung über 
die einzelnen von den vereinigten Ausschüssen vereinbar- 
ten Desiderien und Propositionen verzichtet und deren 
1 Murhard, polit. Ann. I. S. 363.
	        
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