Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Vom 1. Mai ab erhalten die gedachten Verbindungen folgende Gestaltung: v 
aus Ke- ntase Donnerstlags und Sonnabends um 1 Uhr 40 Min. Nachmittags vom Staats- 
nhofe, 
in Konstantinopel Donnerstags, Sonntags und Dienstags um 12 Uhr 30 Min. Mittags; 
aus Konstantinopel Sonntags, Dienstags und Freitags um 12 Uhr 15 Min. früh, 
in Wien Mittwochs, Freitags und Montags um 7 Uhr 32 Min. Abends am Staatsbahnhofe. 
Diese Verbindungen gewähren gegenüber den sonst noch in Betracht kommenden Vefbrderungsgelegene 
heiten für den Veikehr zwischen Deutschland und Konstantinopel die größte Beschleunigung. Dieselben sollen 
daher von den angegebenen Terminen bis auf Weileres ausschließlich zur Beförderung der Korrespondenz zwischen 
Deutschland und Konstantinopel benutzt werden. 
Berlin, den 26. März 1873. 
Kaiserliches Gencral-Postamt. 
Korrespondenzbefördcrung nach Brasilien 2c. via Portugal. 
Der Weg über Portugal kann von jetzt ab auch zur Beförderung von Korrespondenzen nach Brasilten, der 
Argentinischen Republik mit Buenos Ayres und Uruguay benutzt werden. Korrespondenzen, welche 
auf Verlangen des Absenders auf diesem Wege befördert werden sollen, müssen die Bezeichuung „via Lissabon“ 
tragen. Die Seebeförderung erfolgt mittelst solcher englischer oder französischer Postdampfer, welche auf der 
Fahrt nach Brasilien r2c. in Lissabon anlegen. 
Die Versendungsbedi'gungen für die betreffenden Korrespondenzen, sowie für Korrespondenzen nach 
und aus den portugiesischen Besitzungen an der Westtüste von Afrika (Kapverdische Inseln, Angola und die 
Inseln St. Thomas und Principe), gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor: 
  
  
  
  
  
Gewöhnliche Brirse. hzeimigennsfonlige 
Bestimmungs- 36. Gesammtporto 6 
oder · Grenze Ge- Ge-Ge—- 
dingungen ichts wichts· ¶ sammt- 
Ursprungsland. der er wichte- . « 
! Frankirung. Frankirung.Kufe. franlirt. unfrankirt. slufe. porto. 
1. Vrasilien, Argenti- 
nische Republik mit 
Buenos Ayres, » 
Urugnay....· Fran- Aus- 156ram.Gr. bez. 10 Kr. 2 Gr. bez. 7 Kr. ö0 Gram.2/ Gr. 
kirungs= schiffungss„ 7 Gr. bez. 25 Kr. 10 Gr. bez. 35 Kr. bez. 8 Kr. 
zwang. hafen. 
Sa. .10 Gr. bez. 35 Kr. 12 Gr. bez. 42 Kr. 
2. Portugiesische Be- 
sitzungen an der 
Westküste v. Asrikasß Fran- Lissabon. 156ram. Gr. bez. 9 Kr. 12 Gr. bez. 42 Kr.OGram] 3¾/4 Gr. 
kirungs- bez. 3 Kr. 
zwang. 
  
  
  
  
  
  
  
Rekommandirte Briese nach den vorstehend genannten Ländern rc. sind auf den Wege über Portugal 
nicht zulässig. Waarenproben nach den unter 1 bezeichneten Ländern genießen keine Portoermäßigung; nach 
den portugiesischen Besitzungen an der Westküste Afrika's unterliegen die Waarenproben denselben Bedingungen 
wie Zeitungen und sonstige Drucksachen. 
Berlin, den 29. März 1873. 
Kuiserliches General-Postamt.
	        
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