Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872.  30

sE—
Kontobuch
Bier-Brauerei  des  Joh.  Tiesb  zu  Neuenkirchen
zur  Bierbereitung  bestimmten  Vorriihe  an  Zuckerstoffen  und  Syrup.

Dieses  Buch  enthält  u#cahzeiy  Blätler,  welche  mi  VBuch  ist  im  Sudraum,  grchb  an  der  Tliir
"  von  dem  Unlerzeichneten  angesiegeiten  g  im  D  Schrunke  auszubewahren
ur  *“  ogen  sind.
5  den  **  December  1872.  Werder,  den  27.  Descuuber  1872.
F.  N.  Ober-Str.-Kont-—


Anwelsung  für  den  Gebrauch.

1)  Das  Lomobuch  wird  vom  Brauer  selbst  oder  gunen  bei  #  Hebestelle  hierfür  ein-  für  allemal  zu  bezeichnenden  Siellverireter,
in  jedem  Falle  aber  unter  seiner  er  thel

2)  Unten  auf  der  Tirelseire  ist  die  Ar  ucer  leosse  lsse  welche  zur  Bierbereitung  vorräthig  gehalten  werden.  Eind  es
mehrere  Arten,  so  wird  für  jed  lie  Bc  ere  Abtheilung  lim  Buch  angelegt  und  auf  die  beeressenden  Seilen  des  Buches
an  derselben  Stelle  des  Tuelblattes  verwiesen.

3)  Umer  „Zugang  ist  jede  Poß  Zuckerstoffe,  sobald  sie  in  den  Austwahrungsvaum  gelanqt,  einzutragen,  und  zwar,  nach  de
Nettogewich!t  in  vollen  Plunden.  Als  Belöge  dienen  die  in  Spalte  9  und  10  zaee,  soritausender  rume  tnpßbrsluren,

  bezw.  Falturen  und  Frachlbriese,  anrer  wenn  die  leh#teren  nur  das  Brunkogewicht  enthalien.

4)  Der  „Abgang“  wird,  und  zwar  gleichfalo  6  ettogewich!  in  v  volen  Miandu  bucht,  sobald  die  Emmahme  aus  dem  Lager,
ti  es  zur  Adlassung  in  die  Braustärte,  sei  es  zu  enent  Zweden  sla  tifindel.  In  Helln“  *à#%%  lehteren  Art  sind  vom  Brauer  die
vorschristsmäßig  der  Sieuer-Hebeslelle  eeetichten  und  mit  dem

 

 

Anzeigen  als  Beläge  anzuschließen  und  in  Spalte  10  “  W3  Rummer  zu  a4d
ben  der  Angabe

5)  Neben  des  ugs.  biw.  5  —8  durch  Beislgung  des  Vahhabens  „B  oder  „N“  umul  zu
achen,  ob  llags  ·  achmil  2  6  oe
6)  Ergiebt  die  Revision  bei  Abgangsposten,  wolche  erste  uürn  entnommen  sind,  ein

6  zur  zingerte“  a  das  im  Komobuch  angelchriebene
  Gewicht,  so  iß  der  Betrag  der  Dilferenz  aiebrr  in  Jugang.  im  umgelehrten  512t  4  r  Belrag  noch  in  Abgang  zu
stellen,  in  beiden  Aälen  aber  unter  o.Ben  die  nöshige  Eriuterung  zu  geben.  Das  Gu  iche  gilt,  wenn  eine  Post  zu

anderen  Iweclen,  als  zur  Berstenerung,  aus  dem  u.%  zulenr  ist  und  die  angeordnete  amrliche  Ueberwachung  eine  Abweichung
wischen  der  aealenn  ung  und  dem  Befunde  herausge  1.
7)  m  Oberloniro  l  at  stehi,  unter  Zuziehung  des  ee  oder  dessen  Stellverreiers,  jederzeit  die  Ermintelung  den  Soll-  ond
esltan
8

%  Kontobuch  ¾n  11,  näherer  Betimmung  des  Oberlontroleurs,  auszubewahren  und  den  Aussichtsbeamien  steis  zugänglich
zu  hallen.
Juhalt  =  Verzeich  nih.

 

Waarengatiung.  Seile.  Waarengallung.  Seite.

 

J.  Stärkeeucher
I  NRubenzucher
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