Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

Central-Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
— 
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Präuumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
J. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. Juli 1873. " * 26. 
Inzaft: 7 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 
1873 im deutschen Neichs- Postgebiete eingerichteten und 
on Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 207. 20#. 
r aufgehobenen Postanstalen: 
4|h. Münz-Wesen: Notiz über die Ausprägung von Wi## Konsulat-Wesen: Len maachungen, betr. Exequatur 
Goldminnenn 208. Erheilungen .............. 210. 
Zoll-· und Steuer-Wesen: nmi betr. Errichtung 4| Marine und Schiffahrt: Bekanntmachung, betr. den Beginn 
ines Nebenzollamtes zu Chambren der Seesteuermanns Prüfungen für große Fahrt beie 
Post-Wesen: Uebersicht über die Whren des II. Quartals Navigations Schullen 210. 
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S 2 
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1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Die unverehelichte Marie Honorce Febvet (alias Febwet), geboren 1852 zu Sapols (Vosges), ist durch Ver- 
fügung des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 24. Juni d. Is. nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
wegen Landstreichens auf Grund des §. 362 des Spacgefesönches aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
Durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Ministeriums des Innern vom 3. Juni d. Is. sind: 
1) der Knecht Johann Magnusson, 25 Jahre alt, aus Ströhy bei Wexiö in Schweden, 
2) der Arbeiter Jakob Langsam, 68 Vahre, alt, geblirtig aus Osterpola, heimathsberechtigt 
in Olzanika bei Krakau in Oesterreich, und 
3) dessen Ehefrau Feidel geborene Fedegrin, 40 Jahre alt, gebürtig aus Karnmlanna 
in Galizien 
nach erfolgter gerichtlicher Vestrafung, und zwar zu 1) wegen Landsireichens, zu 2) und 3) wegen Landstreichens 
und Bettelns auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuches aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
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