Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
—
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Präuumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
J. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. Juli 1873. " * 26.
Inzaft: 7 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung
1873 im deutschen Neichs- Postgebiete eingerichteten und
on Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 207. 20#.
r aufgehobenen Postanstalen:
4|h. Münz-Wesen: Notiz über die Ausprägung von Wi## Konsulat-Wesen: Len maachungen, betr. Exequatur
Goldminnenn 208. Erheilungen .............. 210.
Zoll-· und Steuer-Wesen: nmi betr. Errichtung 4| Marine und Schiffahrt: Bekanntmachung, betr. den Beginn
ines Nebenzollamtes zu Chambren der Seesteuermanns Prüfungen für große Fahrt beie
Post-Wesen: Uebersicht über die Whren des II. Quartals Navigations Schullen 210.
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1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Die unverehelichte Marie Honorce Febvet (alias Febwet), geboren 1852 zu Sapols (Vosges), ist durch Ver-
fügung des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 24. Juni d. Is. nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
wegen Landstreichens auf Grund des §. 362 des Spacgefesönches aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
Durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Ministeriums des Innern vom 3. Juni d. Is. sind:
1) der Knecht Johann Magnusson, 25 Jahre alt, aus Ströhy bei Wexiö in Schweden,
2) der Arbeiter Jakob Langsam, 68 Vahre, alt, geblirtig aus Osterpola, heimathsberechtigt
in Olzanika bei Krakau in Oesterreich, und
3) dessen Ehefrau Feidel geborene Fedegrin, 40 Jahre alt, gebürtig aus Karnmlanna
in Galizien
nach erfolgter gerichtlicher Vestrafung, und zwar zu 1) wegen Landsireichens, zu 2) und 3) wegen Landstreichens
und Bettelns auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuches aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
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