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6) Bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises ist ein rechtskundiger Assessor
mit der etatsmäßigen Besoldung von 800 fl. anzustellen. Die Bewerber um diese
Stelle, bei deren Besehung diejenigen, welche zugleich Kenntnisse im Verwaltungsfache
besitzen, vorzugsweise berücksichtigt werden, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig
bei der gedachten Finanzkammer zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle in Frickenhofen, Forsts
Lorch, mit welcher der Normalgehalt von 290 fl. verbunden ist, haben innerhalb vier
Wochen bei der Finanzkammer des Jartkreises sich vorschriftmäßig zu melden.
Widerruflich angestellte Diener.
Durch höchstes Dekret vom 2. d. M. ist dem Waldschüßen Scheich zu Wiesensteig
bei seiner Versehung auf die Waldschüßenstelle zu Deggingen, desselben Reviers,
der Titel als Forstwart ertheilt worden.
Ernannt wurden: den 9. d. M. zum kontrolirenden Amtsschreiber bei dem Zollamte
Ebingen, der bisherige Zolleinnehmer Auberlen in Kreßbronn,
den 18. d. M. der Kameralamts-Buchhalter Meisterlen zu Neuenstadt, zum
Kanzlei-Assistenten bei der Ober-Rechnungskammer.
« Berichtlgungen:
In der Nummer 54 des Reg. Blatts ist S. 452 Linie 3 von oben statt „Receß= Anspruch“ zu
lesen: „Regreß-Anspruch.“
Ferner ist in einem Theile der Eremplare dieser Nummer S. 6491 Linic 17 von oben statt §. 70,
auf welchen dort verwiesen ist, zu lesen: §S. 76.