Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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6)  Bei  der  Finanzkammer  des  Schwarzwaldkreises  ist  ein  rechtskundiger  Assessor
mit  der  etatsmäßigen  Besoldung  von  800  fl.  anzustellen.  Die  Bewerber  um  diese
Stelle,  bei  deren  Besehung  diejenigen,  welche  zugleich  Kenntnisse  im  Verwaltungsfache
besitzen,  vorzugsweise  berücksichtigt  werden,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  vorschriftmäßig
  bei  der  gedachten  Finanzkammer  zu  melden.

7)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Forstwartsstelle  in  Frickenhofen,  Forsts
Lorch,  mit  welcher  der  Normalgehalt  von  290  fl.  verbunden  ist,  haben  innerhalb  vier
Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Jartkreises  sich  vorschriftmäßig  zu  melden.

Widerruflich  angestellte  Diener.

Durch  höchstes  Dekret  vom  2.  d.  M.  ist  dem  Waldschüßen  Scheich  zu  Wiesensteig
  bei  seiner  Versehung  auf  die  Waldschüßenstelle  zu  Deggingen,  desselben  Reviers,

der  Titel  als  Forstwart  ertheilt  worden.
Ernannt  wurden:  den  9.  d.  M.  zum  kontrolirenden  Amtsschreiber  bei  dem  Zollamte

Ebingen,  der  bisherige  Zolleinnehmer  Auberlen  in  Kreßbronn,
den  18.  d.  M.  der  Kameralamts-Buchhalter  Meisterlen  zu  Neuenstadt,  zum

Kanzlei-Assistenten  bei  der  Ober-Rechnungskammer.

«  Berichtlgungen:
In  der  Nummer  54  des  Reg.  Blatts  ist  S.  452  Linie  3  von  oben  statt  „Receß=  Anspruch“  zu

lesen:  „Regreß-Anspruch.“
Ferner  ist  in  einem  Theile  der  Eremplare  dieser  Nummer  S.  6491  Linic  17  von  oben  statt  §.  70,

auf  welchen  dort  verwiesen  ist,  zu  lesen:  §S.  76.