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schaften der Bezirke: Steyr, Kirchdorf, Wels, Linz, Nohrbach), Stelermark (Bezirk Pettau), Dalmatien,
Kroatien, Slavonien und der Militärgrenze.
In Ungarn ist die Seuche im Oedenburger und im Vesprimer Komitate ausgebrochen.
Auf Grund des §. 362 des Strasgesetzbuches sind
1. der Tagearbeiter Franz Reinelt, aus Friedland in Böhmen, 32 Jahre alt, nach erfolgter
erichtlicher Bestrafung wegen Landstrelchens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preu-
Sischen Regierung zu Liegnitz vom 9. Dezember d. Js.;
. der Buchbindergehilfe Karl Wels, 40 Jahre alt, gebürtig aus Johannisthal in Oesterreichisch-
chlesien, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, dur
Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom 10. November d. Js.;
. der Arbeiter Josef Flak, 20 Jahre alt, gebürtig aus Golunok in Russisch-Polen, nach
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Obdachlosigkeit (§. 361 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs),
durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom 22. November d. Js.;
. der Arbeitsmann Nils Jensen Prahl, aus Oennarup bel Malmö (Königreich Schweden),
33 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch
Beschluß der Königlich Wenzien Regierung zu Schleswig vom 4. Dezember d. Is.;
.#die Dienstmagd Luise Lina Glardan, aus Vallorbes (Kanton Waadt in der Schweiy),
18 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Widerstandes gegen
die Staatsgewalt und Beleidigung, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirks-Amts zu
Pfarrkirchen vom 5. Dezember d. Is.;
. der Schneider Jenkel Trewnowitsch, 58 Jahre alt, gebürtig aus Warschau, und
. der Schneider Samuel Littmann, 24 Jahre alt, gebürtig aus Krakau,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß
des Großherzoglich mecklenburg-schwerin'schen Ministeriums des Innern vom 9. De-
zember d. Is.; -
.derWeinküferMattinuöVermooten,geborenden17.Apk111837zuRotterdam,nach
erfolgtergerichtlicherBestrafungwegenObdachlosigkeit(§.361Nr·8vesStkafgcfctzbuchs),
durch Beschluß der Senats-Kommission der freien Hansestadt Bremen für Polizei-Angelegen-
heiten vom 11. Dezember d. Is.; ·
. der Arbeiter Nicolas Remy, 23 Jahre alt, gebürtig aus Hayange (Kreis Diedenhofen), zur
Zeit französischer Staatsangehöriger, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 5. Dezember d. Is.;
die Aliena Lang, geboren den 20. November 1852 zu Geneville (Departement der Marne
in Frankreich), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und gewerbsmäßiger
Ungucht, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 5. Dezember d. Jr.;
. die Ehefrau des Nicolas Nilles, Katharine, geborene Clément, geboren im Mai 1845 zu
Nemich (Großherzogthum Luxemburg), wohnhaft zu Usseldingen (ebendaselbst), nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von
Lothringen vom 7. Dezember d. Js.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
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