Central-Blatt
sür das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichskanzler-Amt.
I. Jahrgang. l Berlin, Freitag, den 14. Jebrnar 1873. 6.
1. Müns- Wesen.
Bis zum 25. Januar d. J. waren in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigwartstücken 339,863,520
Mark und in Zehnmarkstücken 108,590,080 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 26. Jannar
bis 1. Februar d. J. sind serner geprägt in Zwanzigmarkslücken in Berlin: 5,310,700 Mark; ferner in Zehn-
arisüben: in Hannover 1,484,370 Mark, in Frantsurt a. M. 1,825,820 Mark, in München 640,060 Mark,
im Dresden 304,980 Mark, in Stuttgart 602,640 Mark, in Karlsruhe 200, “t Mark und in Darmstadt
420,500 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis 1. Februar d. J. auf 459,252,200 Mark, wovon
345,174,220 Mark in Zwanzigmarkstücken und 114,078,070 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
2. Gewerbe-Wessen.
Dem praktischen Arzte Dr. med. Gustav Erdmann Weisflog zu. Altstetten bei Zürich, welchem
von dem Stadtrathe zu Elterlein die Funktion eines Stadl= und Armenarztes daselbst übertragen worden, ist
in Gemäßheir der Bekanntmachung vom 9. Dezember 1869 (V.G.Bl. von 1869 Seite 687) seitens der
Königlich sächsischen Centralbehörden die Dispensation von den in &. 29 der Gewerbe-Ordnung. vorgeschriebenen
ärztlichen Prüfungen ertheilt worden.
Berlin, den 10. Februar 1873.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Eck.
3. Heimathyh-Wesen.
1. Das Bundes-Amt für das Heimathwesen hat unterm 21. Jannar 1873 in Sachen Harburg gegen
Wolterdingen den nachstehenden Grundsatz ausgesprochen:
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