Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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6. Marine und Schiffahrt. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend den Tarif der Kosten, welche für die Musterungs-Verhandlungen von den Seemanns-Aemtern 
innerhalb des Bundesgebiets zu erheben sind. 
Auf Grund des §. 23 der Seemanns-Ordnung vom 27. Dezember 1812 (Reichs-Gesetzblatt Seite 413) hat 
der Bundesrath den nachfolgenden 
Tarif 
der Kosten, welche für die Musterungs-Verhandlungen von den Seemanns-Aemtern innerhalb des Bundesgebiets 
zu erheben sind, festgestellt: 
  
V Bezeichnung des Amtsgeschäfts. 
1. Ausfertigung einer neuen Musterrolle: 
a. für ein Schiff von mehr als 300 Kubikmeter = 105% briischen 
Register-Tons Netto-Raumgehalt . 6 — 
b. für ein kleineres Schfff 3— 
Anmusterung eines Schiffsmansssnmee — 75 
3. Abmusterung eines Schiffsmanns — 75 
Abänderung der Musterrolle außerhalb des Follete einer n- ober Ab. 
musterung · «· 
« o-suremSchtssvonmehralsZOOKubtkmeter-105,p brinfchen 
Negister-Tons Netto-Raumgehalt. 3 — 
" b. für ein kleineres Schff 650 
Anmerkung: 
#a. die Beträge zu 2 und 3 sind für jeden Schiffsmann und für jede Person, 
welche, ohne zur Schiffsmannschaft zu Gehören auf einem Schiffe als Ma- 
schinist, Aufwärter oder in anderer Eigenschaft angestellt ist (Seemanns- 
i 
ordnung vom 27. Dezember 1872 F. 3) besonders zu entrichten I 
b. Die bosstryinden Tarissätze schließen zugleich etwaige Stempelkosten in sich. 
— 
  
Berlin, den 22. Februar 1873. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Delbrück.
	        
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