Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler.
II. Jahrzgang Berlin, Freitag, den 27. März 1874. Nr. 13.
Inhalt: 1. Algemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung provisorisch gestattet worden, gültige Zeugnisse über die
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite... 111. wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig frelwilligen
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Errichtung eines Salzsteuer- Militärdienst auszustellen... 113.
amtes; Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer 4. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-
für die Monate Januar und Februar 1874...112. münzen...114.
3. Münz-Wesen : Bekanmachung von Lehranstalten, welchen 5. Konsalat-Wesen: Ernennungen ...etc. 114.
1. Allgemeine Verwaltungskosten-Sachen.
Auf Grund des
§. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Arbeiter Ignaz Primas gebürtig aus Jungwoschitz in Böhmen und ortsangehörig zu
Wegstädtel (ebenda), 39 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Dieb-
stahls und Landstreichers, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in Liegnitz vom
4. März d. Js.;
2. der Arbeiter Adrian Johann Henkelmann, geboren und ortsangehörig zu Groningen
(Königreich der Niederlande), 34 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen
Diebstahls und Landsreichens, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei in Stade
vom 19. Februar d. Js.;
3. der Fleischergeselle Joseph Jentsch aus Lobositz in Böhmen, 44 Jahre alt, nach wiederholt
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen
Regierung in Kassel vom 7. März d. Js.;
4. der Maurergeselle Peter Waldemar Petersen aus Kopenhagen, 24 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß der Königlich preußischen Re-
gierung in Schleswig vom 7. März d. Js.;
5. die Kupferschmiede (Zigeuner)
a) Thomas und Johann Demeter aus Kassal (Bezirk Pesth in Ungarn), 37 und resp. 32
Jahre alt
b) Anton Toborovic aus Fiume in Kroatien, 41 Jahre alt,
c) Michael, Nikolaus und Mitka Rad aus Rumänien, resp. 60, 47 und 40 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelnd, durch Beschluß des
Königlich bayerischen Bezirksamts in Rottenburg vom 25. Februar d. Js.;
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