Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                              — 448 — 
                      4. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Dem Dr. med. Anton Mayr zu Pilnikau in Böhmen ist auf Grund der Bekanntmachung vom 
9. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt S. 687) durch die Königlich sächsischen Ministerien des Innern sowie 
des Kultus und des öffentlichen Unterrichts die Dispensation von der im §. 29 der Gewerbeordnung vor- 
geschriebenen ärztlichen Prüfung und die Approbation als Arzt ertheilt worden. 
Berlin, den 24. Juli 1875. 
                       Der Reichskanzler. 
                         In Vertretung: 
                              Delbrück. 
  
                              5. Marine und Schiffahrt. 
  
Nach Beschluß des internationalen Gesundheitsraths für Egypten unterliegen dortselbst mit Rücksicht auf 
die Ausbreitung der Cholera in Syrien Provenienzen auf dem Seewege aus ganz Syrien einschließlich 
Alexandrette's einer zehntägigen Quarantaine. 
Provenienzen auf dem Landwege haben sich vom 20. Juli ab einer Quarantaine von gleicher Dauer 
zu unterziehen. (Vergl. Central-Blatt S. 435). 
In Folge Ausbruchs der Cholera in Syrien hat die Königlich griechische Regierung für die Ankünfte aus 
den dortigen Küstenplätzen von Gaza bis Alexandrette eine elftägige Quarantaine angeordnet. 
Zu der vom Reichskanzler-Amt als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebenen „Amtlichen 
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1875“ 
ist soeben der zweite Nachtrag erschienen. 
  
                                    6. Konsulat= Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs 
den Legationsrath von Bunsen 
zum General-Konsul des Deutschen Reichs in Alexandrien, und 
den Kaufmann L. Geerken in Matanzas 
zum Konsul des Deutschen Reichs 
zu ernennen geruht. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.
	        
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