Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                        Central--Blatt 
                            f ür das 
                       Deutsche Reich. 
                       Herausgegeben 
                                    Reichs-Kanzler Amt. 
– 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerstions-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
Berlin, Freitag, den 13. August 1875. Nr.. 33. 
              
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen Verweisung im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet 157. deutschen Zettelbanken vorhanden gewesenen, sowie auch der 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen bei Steuerstellen nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten 400. 
458. k Marine und Schiffahrt: Beginn ect. von Steuermanns- 
3. —8 Uebersicht über die Ausprägung von Reichs. 463. 
................ 6. Kunsulat-Wesen Ernennungen 209. 464.- 
4. Finanz. Wesen- Nachweisung über die am 31. Juli 1875 
                             1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der umherziehende Sänger Nikolaus Karl Aubert, gebürig aus Bussang, Departement der 
Vogesen (Frankreich), ortsangehörig zu Nancy (daselbst), 25 Jahre alt, 
2. der Tagelöhner Fritz Börlin, geboren und ortsangehörig zu Bemmyl (Kanton Baselland 
in der Schweiz), 24 Jahre alt, 
3 der Töpfer Franz Scellings, geboren und ortsangehörig zu Mastricht in den Nieder- 
landen, 33 Jahre alt, 
4. der Maurer Franz Roda, geboren und ortsangehörig zu Ligano, Kanton Tessin (Schweiz), 
50 Jahre alt, 
5. der Tagelöhner Seraphin Brun aus Blodelsheim im Elsaß, durch Option französischer 
Staatsangehöriger, 30 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens durch Beschluß des Kaiser- 
ben Bezirks- Präsidenten zu Kolmar, zu 1—4 vom 29. Juli, zu 5 vom 5. August 
d. Js.; 
6. der Gebotschreiber Moses Brody aus Skoklisck bei Kowno (Rußland), 55 Jahre alt, nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, sowie wegen wissent- 
lichen Gebrauchs einer falschen Urkunde, 
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