Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

 
 
 
 
                                              — 458 — 
7. der Koch Anton Migdalski, 30 Jahre alt, und dessen Ehefrau Auguste geb. Majewska, 
21 Jahre alt, aus Czenstochau (Russisch-Polen), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen 
Landstreichens, ersterer auch wegen Bettelns, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Posen vom resp. 29. und 
30. Juli d. Js.; 
* 
8. der Kellner Norbert Karl Broukeck, geboren und ortsangehörig in Prag (Böhmen), 
32 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch 
Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Schleswig vom 29. Juli d. Js.; 
9. der Maurergeselle Ludwig Mojzis aus Troja, Kreis Prag (Böhmen), gebürtig aus Podhorz 
(daselbst), 31 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und 
Bettelns, durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Ministeriums des 
Innern vom 24. Juli d. Js.; 
10. der Zimmermann Josef Hazuka, geboren und ortsangehörig in Zaka (Böhmen), 
40 Jahre alt, 
11. der Schneidergeselle Josef Erl aus Neuern (Kreis Pilsen, Böhmen), 33 Jahre alt, 
12. der Tagelöhner Anton Schoenecker, ortsangehörig zu Gossengrün (Kreis Eger, Böhmen), 
65 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung, zu 10 und 12 wegen Landstreichens und Bettelns, 
zu 11 wegen Bettelns und Widerstandes gegen die Staatsgewalt, durch Beschluß des 
Stadtmagistrats zu Straubing vom resp. 4. April, 8. und 12. Juni d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
  
                                2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Das Königlich preußische Nebenzollamt I. Klasse zu Gielsbro im Hauptamtsbezirk Hadersleben, 
Provinz Schleswig-Holstein, ist vom 1. August d. Js. ab in ein Nebenzollamt II. Klasse umgewandelt worden. 
Dem Steueramt Hildburghausen im Herzogthum Sachsen-Meiningen ist im Einverständniß mit 
den Regierungen des thüringischen Zoll= und Handelsvereins die Befugniß zur Erledigung von Begleit- 
scheinen I. über Waaren der pos. 25 des Zolltarifs vom 16. d. Mts. ab ertheilt worden.
	        
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