Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich
Oerauenc eben
Reichskanzler Amt.
Zu beziehen durch alle Postaustalten und Buchhandlungen. — Prtinmorations= Preis für den Jahrgang sechs Mark.
IV. Jahrgang. 6
Berlin, Freitag, den 14. Juli 1876.
2
9##28.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung
3.
von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 371
Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; —
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft-
lichen Verbrauchsstenern im Deutschen Reich für die Zeit
vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Juni 1876;
— Nachweisung der bis Ende Juni 1876 stattgehabten Aus-
führung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichs-
kassenscheinen; — Status der deutschen Notenbanken Ende
Juni 1876 372
Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reihs
münzen
Zoll= und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnhme 56
Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich in den Monaten
Januar bis duni 1876; — Aufhebung einer Steuer-
stellel .. . ..379
5
6.
Militär-Wesen: Bekanntmachung, betr. Berichtigung der
Landwehr-Bezirks-Eintheilung 380
Post= und Telegraphen-Wesen: Postvorschuß- und Post-
anweisungs-Verkehr mit Oesterreich-Ungarn; — Verbot,
gemünztes Gold und Silber u. s. w. mit der Briefpost
nach Belgien zu senden; — Porto für Briefe 2c. nach und
aus Ascension, Kapland und Kolonie Viktoria, Kap Natal,
St. Helena und Zanzibar; — Uebersicht über die während
des zweiten Vierteljahrs 1376 im deutschen Reichspostgebiete
eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten; — Uebersicht
über die während des zweiten Vierteljahrs 1876 im deut-
schen Reichs-Telegraphen = Gebiete eingerichteten und auf-
gehobenen Reichs-Telegraphen-Aemter, bezw. Veränderung
der Dienststunden . 383
Konsulat-Wesen: cemacht in Eheschlie hingen: ꝛc. und
Exequatur-Ertheilung 388
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Arbeiter Johann Josefsohn Kuczukoff, gebürtig aus Bogdanow (Gouvernement
Mohilew in Rußland), 33 Jahre alt,
2. der Häusler Josef Griszillo, geboren am 18. Januar 1838 zu Andrejewo (Gouvernement
Kowno in Rußland), ortsangehörig zu Neustadt (daselbst),
3. der Knecht Josef Slomowski, 25 Jahre alt, und dessen Bruder Peter Slomowski,
18 Jahre alt, beide gebürtig aus Kowno in Rußland UQ
nach Verbüßung von, wegen schweren Diebstahls erkannten Zuchthausstrafen durch
Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Königsberg vom (zu 1 u. 2)
20. Mai, resp. (zu 3) 23. Juni, ausgeführt Mitte Juli d. J.,
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