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dürfen nur in den Füllen erhoben werden,
zur Verfügung steht, der die Leistung zum tarifmäßigen Satze übernimmt.
4. In demselben Paragraphen erhält der Absatz VIII. folgende Fassung:
VIII. Die Gebühr für die Eilbestellung kann vorausbezahlt oder deren Zahlung dem Adressaten
überlassen werden.
entstandenen Bestellgebühr haften.
5. Am Schlusse desselben Paragraphen tritt als neuer Absatz hinzu:
X. Verweigert der Adressat die Zahlung der Bestellgebühr,
wohl behändigt, wenn er, unter Rückgabe des Briefumschlags und schriftlicher Anerkennung
der Zahlungsverweigerung, den Absender bezeichnet.
die Kosten eingezogen.
Berlin, den 2. Januar 1876.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
wenn der
Ueber sicht
Bestimmungs-Postanstalt niemand
In allen Fällen muß jedoch der Absender für die Berichtigung der
so wird ihm die Sendung gleich-
Von dem letzteren werden alsdann
über die während des 4. Vierteljahres 1875 im deutschen Reichspostgebiete eingerichteten und auf-
gehobenen Postanstalten.
—
Ortsbezeichnung.
Eigenschaft
der
Postanstalt.
Ober-Postdirektions-Bezirk.
Aachen 3. (am Kölnthor).
Arnsdorf i. Sachs.
Berlin W. 50. (Kaiserhof).
Berlin O. 51. (Kl. Andreasstr.).
Beutnitz.
Blockwinkel.
Bremen 6. (am Buntenthorsteinwege).
Buchthal.
Charlottenhof, Kr. Görlitz.
Düsseldorf-Oberbilk.
Falkstädt.
Göhren i. d. Nied.-Laus.
Gondek.
Grebenau.
Großbothen.
Heuckenwalde.
Hoheneiche.
Krzanowitz.
Lenka.
Lintorf, Kr. Düsseldorf.
Milkowo.
Mühlbock.
A.
I
I
——
Post-Amt III.
do.
do.
Post-Amt I.
Post-Agentur.
do.
Post-Amt III.
Post-Agentur.
do.
Post-Amt llI.
do.
Post-Agentur.
Post-Amt III.
Post-Agentur.
Post-Amt III.
Post-Agentur.
Post-Amt III.
Post-Agentur.
do
do.
do.
do.
Eingerichtete Postanstalten.
35
Aachen.
Dresden.
Berlin.
do.
Frankfurt, Oder.
do.
Bremen.
Frankfurt, Oder.
Liegnitz.
Düsseldorf.
Posen.
Franksurt, Oder.
Posen.
Darmstadt.
Leipzig.
Halle a. Saale.
Cassel.
Oppeln.
Posen.
Düsseldorf.
Bromberg.
Frankfurt, Oder.